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Häufig gestellte Fragen Versicherungsmakler werden

Fondsempfehlungslisten? Leasingvorteile? Automatische Abrechnungen? IDD? Kostenfrei?

Hier findest du Antworten

FAQ Versicherungsmakler werden - Häufig gestellte Fragen Makler, Maklerstatus, Software als Makler, Abrechnung als Makler, vom Strukturvertrieb zum Maklerstatus

FAQ Versicherungsmakler werden

Häufig gestellte Fragen zum
Wechsel in die Maklerschaft und Versicherungsmakler werden

Häufig gestellte Fragen zum Wechsel in die Maklerschaft und Versicherungsmakler werden
Wer Versicherungsmakler werden will oder sich erstmals mit diesem Thema beschäftigt, hat meist eine Vorstellung, die zum Glück, oftmals, nicht der Realität entspricht. In unserem Podcast haben wir unsere Vorurteile gegenüber der Maklerschaft schon einmal thematisiert, nichtsdestotrotz findest du hier Fragen von Kolleginnen und Kollegen aus der Branche, die mehrfach auftreten.

Ja, Strukturen aufbauen als Versicherungsmakler ist uneingeschränkt möglich.

Als Versicherungsmakler ist es dir möglich und auch gewünscht, Partneraufbau zu betreiben.

Bei der Breite deiner Struktur gibt es keinerlei Einschränkungen, dass heißt du kannst so viele direkte Vertriebspartner haben wie du möchtest. In der Tiefe der Struktur, also Partner unter Partner, werden derzeit bis zu zwanzig Ebenen unproblematisch abgerechnet. Tiefere Strukturen sind derzeit nicht vorhanden (Stand 21.12.2022) – Wenn dies in deiner Situation der Fall sein sollte, finden wir hierfür eine moderate Lösung.

Wir übernehmen den vollständigen Verwaltungsaufwand für dich und auch das gesamte Team. Das heißt du musst dich nicht um die Abrechnungsanfertigung kümmern.

Du musst auch nicht den Provisionen hinterherrennen wie es gerne suggeriert wird. Dies ist lediglich ein Märchen bzw. Vorurteil gegenüber Versicherungsmaklern.

Wir kümmern uns außerdem vollumfänglich um das Thema Stornohaftung bzw. Stornoeinbehalt für dich und das gesamte Team.

Nein, dass ist ein Märchen. Als Versicherungsmakler mit Team haftest du bei uns nur für deinen Anteil an der Provision.

Eine Durchgriffshaftung (Begriffserklärung auf Wikipedia) von deinen unterstrukturierten Vertriebspartnern/Mitarbeitern auf dich gibt es nicht.

Ein kleines Beispiel: Ein vermittelter Vertrag gibt eine Gesamtprovisionsauszahlung von 2.000,00€, ein direkter Partner von dir vermittelt diesen und erhält 85,0% der Provision, also 1.700,00€ und du 300,00€. Dann haftest du auch nur für deinen eigenen Anteil, in diesem Beispiel für 300,00€.

Ja, über uns ist diese Art der Aus- und Weiterbildung möglich.

Der Sachkundelehrgang, sprich die Ausbildungskosten werden für dich und dein Team übernommen.
Du bezahlt also nur für die Registrierung bei der IHK, sowie die IHK-Sachkundeprüfungsgebühren, sollte es hierbei jedoch zu Problemen kommen, finden wir auch hier sich eine moderate Lösung. Sprich uns einfach an, sollte dies der Fall sein.

Der Sachkundelehrgang findet durch geschultes Personal statt, es gibt aber auch orts- und zeitunabhängige Onlineseminare für die Eigenausbildung.

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Natürlich. Du alleine hast die Freiheit, dass zu entscheiden.

Der Weg in die Maklerschaft aus dem Handelsvertreterverhältnis ist einfach, wenn man wichtige Aspekte beachtet.

I. Der vertriebliche Weg:

Um alles richtig zu machen, haben wir extra einen Leitfaden auf dieser Seite veröffentlicht.

Gehe zu: Leitfaden Handelsvertretervertrag: FAQ zur Kündigung

Außerdem haben wir diesem Thema eine Podcastepisode gewidmet.

Der Übergang in die Maklerschaft: Was gibt es zu beachten?

 

Thematisiert werden in dieser Episode die Kernfragen:

  • Beendigung eines Handelsvertretervertrages
  • Die ordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages
  • Die außerordentliche, fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages
  • Die Aufhebungsvereinbarung eines Handelsvertretervertrages
  • Beispiele für wichtige Kündigungsgründe aus der Rechtssprechung
  • Häufige Stolpersteine und Konstellationen, auf die Handelsvertreter treffen können. Erklärt wird darin unter anderem: Was passiert, wenn bei einem Handelsvertreter die Provisionszahlungen eingestellt oder gekürzt werden, dem Handelsvertreter der Zugang zum Verwaltungsprogramm gesperrt/beschränkt wird oder auch das Ausspannen von Kunden vor Wirksamwerden der Kündigung

II. Der rechtlichen Weg

Um den rechtlichen Statuswechsel vollständig fehlerfrei durchzuführen schaue dir bitte diesen Magazinbeitrag: Statuswechsel IHK: Vom Strukturvertrieb zum Versicherungsmakler an.

Nein.
Dies ist nicht notwendig.

Viele Versicherungsmakler arbeiten ortsungebunden, da der Großteil der Beratung digital stattfindet.

Wenn du jedoch ein Büro möchtest, steht diesem Vorhaben nichts in der Quere.

Als Versicherungsmakler nach §93 HGB liegt die Entscheidungsgewalt bei dir, du darfst dich selbst entscheiden, von wo und auch wie du arbeiten möchtest.

Als Versicherungsmakler nach §93 HGB liegt die Entscheidungsgewalt bei dir, du darfst dich selbst entscheiden, welche Rechtsform dein Unternehmen zukünftig haben soll.

Als Versicherungsmakler nach §93 HGB ändert sich nichts an deiner Konstellation. Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Die Software, sowie die Anbindung ist kostenfrei für dich.

Wir gehen auf diesen Punkt vollumfänglich in unserem Magazinbeitrag Der Weg in die Maklerschaft mit wiemakler ein.

Als Versicherungsmakler nach HGB §93 darfst du selbst entscheiden, wen du als Kunde gewinnen möchtest und auch über wen du dein Geschäft einreichst. Das können z.B. Direktanbindungen und/oder Maklerpools sein.

Grundsätzlich lautet diese Frage: Ja.

Ob es jedoch ratsam ist, das Geschäft auf verschiedene Durchführungswege aufzuteilen, z.B. aus verwaltungstechnischen Aspekten, muss jeder selbst entscheiden. Gerne stehen wir dir auch hier mit Rat und Tat zur Seite.

Ja.

Um als Quereinsteiger Versicherungsmakler zu werden, benötigt man die Zertifizierung als Versicherungsmakler nach §34d Abs.1 GewO. Wie man das wird und wie der Prozess abläuft haben wir in diesem Magazinbeitrag zusammengefasst: Rechtlicher Prozess: Als Quereinsteiger Versicherungsmakler werden

Zu beiden Fragen: Ja.

Du kannst als Versicherungsmakler dein Geschäft komplett digital durchführen. Und auch der Kunde kann digital unterschreiben und das auf vielerlei Wege.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auf unserer Seite unter Software.

Welche Software wird zum digitalen Unterschreiben verwendet?
InSign. Mehr findest du direkt auf deren Seite unter getinsign.de.

Als freier Versicherungsmakler nach §93 HGB, über wiemakler angebunden, arbeitest du mit der marktführenden Software im Versicherungssektor.

Und dies kostenfrei.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auf unserer Seite unter Software.

Weder das Erstgespräch, sowie etwaige Folgemeetings kosten dich etwas.
Der Austausch und die Informationsbeschaffung sind komplett kostenlos für dich.

Auch die Nutzung der kompletten Software, sowie die damit verbundene Plattformen, wie zum Beispiel ThinkSurance, EuroPace u.v.m.  sind komplett kostenlos.

(Es gibt auch keine versteckten Kosten, z.B. durch eine “kostenlose Testzeit” und danach ein Abonnement oder ähnliches – nein, kostenfrei.)

Dir steht in jeder Sparte ein Kompetenzcenter, kurz KC, zur Verfügung.

Diese KCs sind nochmals unterteilt für schnellere und reibungslosere Prozesse.

Zum Beispiel in der Sparte KRANKENVERSICHERUNG in Serviceberatung, Produktberatung und auch Risikoprüfung.

Ein Beispiel aus der Praxis: Das Kompetencenter des Krankenversicherungsbereich hat einen Versicherungsmakler in der Beratung unterstützt und für den Kunden einen Direktvergleich erstellt, zwischen dem derzeitigen Versicherungsumfang und dem Angebot. Es wurde außerdem direkt in der Beratung mitgearbeitet. Und das ohne etwaige Teilung (der Abschluss- oder Bestandsprovision o.ä.).

Grundsätzlich möglich ist die Vermittlung von:

  • Versicherungen
    Versicherungsmakler nach § 34d GewO
  • Immobilien- und Baufinanzierungen
    Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
  • Investment
    Finanzanlagenfachmann/-frau nach § 34f GewO
  • Privatkredite
    Darlehensvermittler nach § 34c GewO
  • Kapitalanlage-Immobilien
    wie Wohnungen in Pflegeeinrichtungen, kleine und große ETW u.v.m.
  • Bankprodukte
    Bausparen, Girokonten und Kreditkarten, Tagesgeld und Festgeld.
  • Sachwerte & Edelmetalle
    wie Gold, Silber, Platin, Palladium u.v.m.
  • Sonstige Produkte
    Photovoltaik-Anlagen, Strom, Gas, DSL und Mobilfunk
    wiemakle

Ja. Dir stehen eine Vielfalt von verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung.

Wir haben diesem Thema extra eine Episode in unserem Podcast gewidmet.

Zu Episode 4 – Software

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auch auf unserer Seite unter Software.

Ja, dir wird eine monatsaktuelle Fondsempfehlungsliste angeboten.

Sie kommt immer zum letzten Tag des Monats heraus.

Diese Fondseempfehlungsliste für Vermittler ist unterteilt in:

  1. Klassische Investmentfonds
  2. Lösungsbasierte Investmentfonds
  3. Exchange Trade Funds (ETFs)
  4. VL-Fähigkeit der Investmentfonds

Die Fondsempfehlungliste ist dazu unterteilt in

  • Anleihen
  • Mischfonds
  • Aktien
  • Rohstoffe
  • Ausschüttungsorientierte Fonds
  • Absolut-Return Fonds
  • Zielsparfonds

 

Hier geht es zum Magazinbeitrag: Nutzung und Verfügbarkeit von ETF- und Fondsempfehlungslisten als Versicherungsmakler

Es werden zweimal pro Woche Provisionen ausbezahlt.

Dienstags und freitags.

Ja.
Dir stehen Ratingagenturen und Risikovoranfragen zur Verfügung. Wie zum Beispiel Riva von Softfair oder auch Vers.Diagnose.

Ja, wenn es gewünscht ist, helfen wir gerne.

Vermittler die dies gerne wünschen bieten wir verschiedene Möglichkeiten an – es ist aber kein Muss.

Möglichkeit 1

Erhalte vorqualifizierte Leads, dazu eine Einarbeitungsphase, wo du die Tipps und Tricks einer Leadberatung kennenlernst. Das heißt im Umkehrschluss, die Kundenakquise wird dir in diesem Fall vollständig abgenommen, du erhältst die Kundenanfragen direkt in dein CRM-System bereitgestellt.

Möglichkeit 2
(Dieser Schritt resultiert gerne aus Möglichkeit 1)

Aufbau eigener Leadgeneration – hierfür erhältst du unsere Expertise zur Verfügung gestellt.

Der Weiterbildung als Versicherungsmakler steht nichts im Weg.

IDD-Weiterbildung:

Versicherungsmakler stehen kostenlos IDD-Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ob on-demand, also zeitlich unabhängig auf Abruf über  den digitalen Weg, als Fachvorträge vor Ort z.B. auf Messen oder auch digital oder durch Roadshows, Messen o.ä.

Produkteinführungen

Jeden Tag gibt es im CRM/Plattform Weiterbildungsmöglichkeiten über neue Produkte und Einführungen, um deinen Kunden immer die Vorteilsberatung bieten zu können, die sie verdienen, viele dieser Weiterbildungsmöglichkeiten sind dazu IDD-Konform. Viele davon sind immer auf Abruf vorhanden.

Erweitere dein Wissen

Dir und deinen Vertriebspartnern steht immer ein Finanzwiki zur Verfügung. Damit hast du Informationen, sowie Wissenswertes, immer abrufbereit.

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten bzw. nicht in einem Satz.

Da man als freier Makler nicht nur das Geschäft nach §34d GewO Versicherungsmakler durchführen darf, sondern auch ausweiten, vorausgesetzterweise man verfügt über die notwendige Registrierung, kann man auch Immobilien- und Baufinanzierungen, Privatkredite und Finanzanlagen vermitteln.

Und alleine als Finanzmakler (Immobiliardarlehensvermittler §34i GewO) hat man Zugriff auf über 400 unterschiedliche Banken, wenn man alle Tochtergesellschaften mit einrechnet und Verbundpartner berücksichtigt sogar 600 verschiedene Banken.

Bei den Versicherungsgesellschaften kann man mit wenigen Ausnahmen, wie etwa Gesellschaften, welche ausschließlich mit ihrem eigenen Vermittlerbestand (z.B. Ausschließlichkeit) arbeiten möchten, alles vermitteln.

Grundsätzlich möglich ist die Vermittlung von:

  • Versicherungen
    Versicherungsmakler nach § 34d GewO
  • Immobilien- und Baufinanzierungen
    Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
  • Investment
    Finanzanlagenfachmann/-frau nach § 34f GewO
  • Privatkredite
    Darlehensvermittler nach § 34c GewO
  • Kapitalanlage-Immobilien
    wie Wohnungen in Pflegeeinrichtungen, kleine und große ETW u.v.m.
  • Bankprodukte
    Bausparen, Girokonten und Kreditkarten, Tagesgeld und Festgeld.
  • Sachwerte & Edelmetalle
    wie Gold, Silber, Platin, Palladium u.v.m.
  • Sonstige Produkte
    Photovoltaik-Anlagen, Strom, Gas, DSL und Mobilfunk
    wiemakle

Für diese Frage haben wir einen Magazinbeitrag, in dem wir auf jeden Punkt und die damit verbundenen Vorteile eingehen.

Gehe zu: Der Weg in die Maklerschaft mit wiemakler

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