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für jede lage richtig informiert
Inhalt des Leitfaden
Wissenwertes: Handelsvertretervertrag
- Kündigungsfristen
- Ausgleichsansprüchen
- Ordentlichen Kündigung
- Kündigungsfristen laut Gesetz
- Kündigungsfristen laut Vertrag
- Außerordentlicher Kündigung
- Kündigungsklauseln
- Pflichten zwischen Ausspruch der Kündigung und Beendigung des Handelsvertretervertrages
- Rechte und Pflichten nach Beendigung des Handelsvertretervertrages
Informationen über
- Die Provisionszahlungen werden eingestellt oder gekürzt
- Sperrung/Beschränkung des Zugangs zum Verwaltungsprogramm
- Ausspannen von Kunden vor Wirksamwerden der Kündigung
- Form der Kündigung
- Aufhebungsvereinbarung
- Verwertung von Kundenlisten
Beispiele für Kündigungsgründe §HGB84
- Einseitige Provisionskürzungen oder Gebietsverkleinerungen
- Einbehalt von Provisionen trotz langer Kündigungsfristen und damit Existenzgefährdung
- Negative unwahre Äußerungen über den Handelsvertreter
- Ehrenrührige Äußerungen über den Handelsvertreter
- Zugangssperren zum Verwaltungsprogramm oder Zutrittsverbote zu Büroräumen
- unberechtigte außerordentliche Kündigung durch den Unternehmer
- Sperrung von Kundendateien, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen
Kündigungsmuster §HGB84
- Muster Abmahnung
- Muster ordentliche Kündigung
- Muster außerordentliche Kündigung
kostenlos downloaden
Leitfaden zum Handelsvertretervertrag

Über Wirth Rechtsanwälte
Kontakt:
- Direkt über uns – im Anschluss nach einem persönlichen Termin – (um Bedarf/Notwendigkeit festzustellen)
- Carmerstr. 8, 10623 Berlin
- info@wirth-rae.de
- https://www.wirth-rae.de/
- 030 319 805 44-0
Über Norman Wirth
Auszug seiner Biografie, von wirth-rae.de
- Jahrgang 1968
- Studium der Politikwissenschaft und Koreanistik (ohne Abschluss) und der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität und an der Freien Universität zu Berlin
- anschließend tätig u.a. an der Deutschen Botschaft in Seoul/Südkorea und in der Rechtsanwaltskanzlei Hicks, LeMoine in Kanada
- Rechtsanwalt seit 1998
- Finanzwirt seit 2002
- Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2004
- Mitglied des Bundesvorstandes seit 2004 und geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung – AfW seit 2006
- Datenschutzbeauftragter (TÜV®) seit 2016
- Sachverständiger im Deutschen Bundestag und bei einzelnen Bundestagsfraktionen u.a. zum Anlegerentschädigungsgesetz, zum Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, zum Honoraranlageberatungsgesetz zum Lebensversicherungsreformgesetz und zum IDD-Umsetzungsgesetz
- Mitglied in der Bundesarbeitskommission private Altersvorsorge im Wirtschaftsrat Deutschland
- Mitglied in den Expertenkommissionen Recht und Honorarberatung im Arbeitskreis Beratungsprozesse
- Tätigkeitsschwerpunkte: Versicherungsrecht, Vertriebsrecht, Vermittlerrecht, Kapitalanlagerecht