
Steuerliche Behandlung von Provisionen in Deutschland
Provisionszahlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (§ 1 UStG).
Befreit sind gemäß § 4 UStG hiervon unter bestimmten Bedingungen folgende Vergütungen:
- Versicherungsvermittlungsprovisionen
- Investmentvermittlungsprovisionen
- Kreditvermittlungsprovisionen
- Bausparvermittlungsprovisionen
In der Finanzdienstleistung sind Immobilien- und Containergeschäfte ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Es gibt Ausnahmen. Findet beispielsweise ein Geschäft zwischen Verkäufer und Mittler statt, kann der Mittler dann dem Käufer auf eigene Rechnung fakturieren. Eventuell eingeräumte Einkaufsrabatte – auch wenn diese als Provisionen bezeichnet werden – sin dann keine gesondert steuerbaren Umsätze. Es kann die Differenzbesteuerung zu tragen kommen. Dabei werden dann Umsatzsteuer- und Einkommensteueranteile des Geschäftsvorfalls als Ganzes betrachtet.

Rundungsprobleme bei Provisionsverteilungen und MwSt. Berechnungen
Brutto-Netto-Rundungsproblem bei der MwSt. Berechnung
Im B2B Bereich wird die MwSt. auf den Nettobetrag berechnet und es wird kaufmännisch gerundet.
Aus diesem Grund können bestimmte Bruttobeträge nicht aus dem zweistelligen Nettobetrag berechnet werden.
Unverbindliches Beispiel:
Der Bruttopreis von 9 Cent kann aus einem Nettopreis kaufmännisch nicht berechnet werden.
- 7 Cent Netto = 8,33 Cent, gerundet = 8 Cent
- 8 Cent Netto = 9,52 Cent, gerundet = 10 Cent
Gibt man für ein Produkt den Bruttopreis von 9 Cent an, kommt es zu einer Abweichung. Das führt zu einer Differenz bei der MwSt. Berechnung.
9 Cent Brutto = 7,56 Cent Netto, 8 Cent Netto ergibt 1 Cent Mehrwertsteuer.
Vom Nettobetrag 8 Cent ausgehend muss man aber 2 Cent MwSt. ausweisen (s.o.).
Ausgehend von einer Nettopreisliste kommt man also auf Bruttopreise, die sich nicht korrekt berechnen lassen: 3, 9, 16, 22, 34, usw. Cent.
Rundungsproblem bei der Provisionsverteilung
Insbesondere bei der Verteilung von kleinen Beträgen (z.B. Bestandsprovisionen) kommt es häufig zu Rundungsdifferenzen, wenn kaufmännisch gerundet wird. Bei ausreichend vielen Buchungen gleichen sich diese in der Regel weitestgehend wieder aus.
Unverbindliches Beispiel:
Provisionseingang von 4 Cent:
- 3 Beteiligte die jeweils 33 % der Provision erhalten sollen
4 x 0,33 = 1,32 Cent = 1 Cent Provision
– von den 4 Cent werden nur 3 Cent verteilt, obwohl 100 % verteilt werden sollen. - 5 Beteiligte die jeweils 20 % der Provision erhalten sollen
4 x 0,2 = 0,8 Cent = 1 Cent Provision
– obwohl nur 4 Cent eingegangen sind, werden 5 Cent verteilt.
In diesem Fall wird 1 Cent zu Lasten des Unternehmens zu viel verteilt