Rentenversicherungspflicht als Versicherungsmakler
Gesetzliche Rentenversicherung: Pflicht als freier Versicherungsmakler?


GRV als Versicherungsmakler?

Rentenversicherungspflicht als Versicherungsmakler
pflicht als Versicherungs-
makler

1. Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Rentenversicherungspflicht „arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“, Gesetzesbegründung
Mit dem „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte“ vom 19.12.1998, in Kraft getreten zum 01.01.1999, wurde eine Versicherungspflicht von so genannten „arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“ in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. In § 2 SGB VI war bis dahin die Rentenversicherungspflicht für einzelne dort enumerativ genannte Gruppen Selbständiger geregelt. Dazu zählen z.B. Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind, Hebammen und Entbindungspfleger, Seelotsen der Reviere im Sinne des Gesetzes über das Seelotswesen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer, und bestimmte Gewerbetreibende. Nach der durch das „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte“ vom 19.12.1998 eingeführten Regelung in § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind seit dem 01.01.1999 auch „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ rentenversicherungspflichtig.
Der Begriff des „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ im Sinne der Rentenversicherungspflicht ist streng abzugrenzen von dem Begriff des so genannten „Scheinselbständigen“. Das Gesetz definiert den Begriff des „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ in § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI, der ausschließlich für die Rentenversicherungspflicht gilt, wie folgt:
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige … Personen, die
- A) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
- B) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.
2. Typisierend soziale Schutzbedürftigkeit,
keine Einzelfallprüfung
3. Tätigkeit nur für einen Auftraggeber,
„Faktische Bindung“ an einen Auftraggeber reicht aus.
4. Anwendung auf Versicherungsmakler mit Anbindung an einen Maklerpool
Ist der Maklerpool Auftraggeber des Maklers?
Ist der Makler vom Maklerpool wirtschaftlich abhängig?
5. Abweichende Entscheidung des LSG Baden Württemberg
vom 01.02.2011, L 11 R 2461/10?
6. Ergebnis
download
Hol Dir kostenlos das Dokument
Sitemap
- Videokurs zur Maklerschaft
- wiemakler Podcast: Maklerverse
- Provisionen als Makler
- Direktvergleich für Finanzdienstleister
- Leads
- Software
- FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Rechtliches als Versicherungsmakler
- Über uns - Das Team von wiemakler
- Erfahrungen von Vermittlern mit wiemakler
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Videokurs zur Maklerschaft
- wiemakler Podcast: Maklerverse
- Provisionen als Makler
- Direktvergleich für Finanzdienstleister
- Leads
- Software
- FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Rechtliches als Versicherungsmakler
- Über uns - Das Team von wiemakler
- Erfahrungen von Vermittlern mit wiemakler
- Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung
- Immobilien als Kapitalanlage vermitteln
- Der Weg in die Maklerschaft mit wiemakler
- Leitfaden Handelsvertretervertrag - FAQ zur Kündigung
- Versicherungsmakler werden: Alle Infos zusammengefasst
- ETF- und Fondsempfehlungslisten als Makler
- Statuswechsel: Vom Vertreter zum Makler
- Als Quereinsteiger Versicherungsmakler werden
- Kostenloser Sachkundelehrgang §34d und §34f
- [...] über 30 weitere interessante Artikel: Magazin
© 2023 wiemakler.de
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt der Autor keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.