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Statuswechsel §34d – Vom Vertreter zum Versicherungsmakler

In diesem Magazinbeitrag haben wir euch die Checkliste zusammengestellt wenn ihr euch vom Versicherungsvertreter, Handelsvertreter im Strukturvertrieb oder Mehrfachagenten zum Versicherungsmakler ummelden möchtet. Wenn Ihr diese Dinge beachtet im Statuswechsel, fällt der rechtliche Statuswechsel leicht.
Vom Strukturvertrieb zum Maklerstatus - Rechtlicher Prozess als beim Maklerstatuswechsel

BLICKPUNKT: ÄNDERUNG VOM VERSICHERUNGSVERTRETER IN VERSICHERUNGSMAKLER

Rechtlicher Vermittlerstatuswechsel bei der IHK

Allgemeine Informationen zum Vermittlerstatuswechsel

Wer freier Versicherungsmakler werden möchte, muss einen rechtlichen Statuswechsel vollziehen.
Dieser Wechsel ist eigentlich nicht mit viel Arbeit verbunden, jedoch mit einem gewissen Zeitaufwand.
 
Vor Corona war es sehr leicht die Dokumente schnell und ohne viel Aufwand zu besorgen. In vielen Städten und Dörfern musste man lediglich auf den einzelnen Behörden vorbeigehen (Tipp: vorher einen Termin ausmachen), die Gebühr bezahlen und sich die Dokumente aushändigen lassen.
 
Seit Corona ist der Prozess etwas gestreckt worden, meist durch schriftliche Anfragen oder auch Antragstellungen per Post.
 

Deswegen die Information: BItte genügend Zeit einräumen für den Statuswechsel zum Versicherungsmakler. Als kleines Beispiel dient das “Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart O” – hier verstreichen bis zu vierzehn Tage, bis das Führungszeugnis bei der IHK eintrifft, nach Bezahlung der Gebühr.

Inhaltsverzeichnis

Was ist zu beachten wenn ich aus dem Strukturvertrieb komme?

Vom Strukturvertrieb zum Maklerstatus

Wer im Strukturvertrieb als Finanzdienstleister tätig war und den Vermittlerstatus zum Versicherungsmakler ändern möchte, muss sich vorab eine Frage stellen:
 
  • Habe ich eine §34d Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert?
 

Wieso ist diese Frage so wichtig? Es gibt Finanzvertriebe in Deutschland, die zwar Ihre Vermittler eine Prüfung absolvieren lassen, diese jedoch vertriebsinterne Regularien entspricht und keine offizielle IHK-Sachkundeprüfung nach §34d der IHK Regularien ist.

Die Urkunde “geprüften Versicherungsfachmann (IHK)” und die Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung “Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK) nach §34d Abs.2 Nummer 4 / §34e Abs. 2 der Gewerbeordnung” sieht wie folgt aus (kleine Unterschiede in Design/Ausfertigung sind von Standort zu Standort möglich):

Ich persönlich, Samuel Leppert, habe meinen Statuswechsel vom Strukturvertrieb zum Maklerstatus durchlaufen. In meinem ehemaligen Vertrieb war die IHK-Sachkundeprüfung Pflicht. Vermittler aus anderen Strukturvertrieben, wie zum Beispiel sogenannte Vermögensberater haben diesen einfachen Statuswechsel zum Versicherungsmakler leider nicht. 
 
Da Vermögensberater lediglich eine interne Prüfung im Bereich Versicherungsmittlung schreiben, können sie nach erfolgreich beendeter Kündigungsfrist nicht einfach den Status wechseln. Ausnahme: § 5 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen nach VersVermV – wenn dies ist der Fall ist.
Jedoch können sie den Sachkundelehrgang über uns kostenlos durchlaufen und im handumdrehen die Sachkundeprüfung absolvieren.

Ansonsten ist der Registrierungsprozess der selbe, wie auch schon zum Versicherungsvertreter.
Was ist zu beachten wenn ich aus der ausschließlichkeit komme?

Vom Ausschließlichkeitsvermittler zum Maklerstatus

Wer in der Ausschließlichkeit als Versicherungsvermittler tätig ist und den Vermittlerstatus zum Versicherungsmakler ändern möchte, muss sich vorab eine Frage stellen:
 
  • Habe ich eine §34d Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert?
    Oder habe ich eine Alternative, wie z.B. eine Ausbildung in diesem/einem anderen Konzern/Vertrieb?
  • Wurde diese §34d Sachkundeprüfung auch eingetragen in meine Registrierung im Vermittlerregister?
    Oder ist es eine §34d über den Konzern/Vertrieb?
 

Wir haben bei Ausschließlichkeitsvermittler schon die amüsantesten Konstellationen gesehen.
Am Ende ist nur wichtig: Es ist ein Sachkundenachweise (oder eine gleichgestellte Alternative) vorhanden, denn

Regulatorische Anforderungen und Vorschriften als Versicherungsmakler

IDD-Weiterbildung und Co.

Als Versicherungsmakler unterliegt man bestimmten regulatorischen Anforderungen und Vorschriften. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Gewerbeanmeldung und Erlaubnis nach §34d GewO: Um als Versicherungsmakler tätig zu sein, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zusätzlich benötigt man eine Erlaubnis gemäß §34d Gewerbeordnung (GewO), die man bei der zuständigen IHK beantragt.

  2. Weiterbildungsverpflichtungen: Als Versicherungsmakler ist man verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden und die eigenen Fachkenntnisse aktuell zu halten. Für Versicherungsvermittler, egal ob Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, besteht eine Weiterbildungspflicht von 15 Zeitstunden pro Jahr. So sieht es § 34d Abs. 9 S. 2 GewO i. V. m. § 7 VersVermV vor. Wir bieten hierfür auch die passende, zertifizierte Lernplattform.

Gewerbeerlaubnis § 34d GewO Registrierungsprozess
Registrierungsprozess bei der ZUSTÄNDIGEN IHK

Gewerbeerlaubnis § 34d GewO

Er­laub­nis be­an­tra­gen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und -vertreter) und -berater (§ 34d GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler, gemäß 34 d Abs. 1 GewO und Eintragung in das Vermittlerregister.
  • Anträge sind einzuholen über die zuständige IHK am Wohnort (oder am Ort der zukünftigen Gewerbeerlaubnis)
  • Weitere Informationen bei der zuständigen IHK oder unter DIHK.de


Beispiel Antragsportal
: So sieht das Antragsportal der IHK Karlsruhe aus.

Beispiel Antrag & Checkliste: Siehe Dokument der IHK Karlsruhe aus.

Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen und die geforderten Nachweise zu erbringen.

 

Zu beachten gilt:

  • Das Erlaubnis und Registrierungsverfahren ist gebührenpflichtig.
  • Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
  • Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gem. § 14 GewO.
  • Die gewerbliche Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer
    Geldbuße geahndet werden kann.
  • Für NichtEUBürger: Aufenthaltsrechtliche Fragen werden von der IHK nicht geprüft. Bitte wenden
    Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde.
  • Wenn Sie als Versicherungsvermittler in einem anderen EU/EWRStaat niedergelassen sind, benötigen Sie
    keine Erlaubnis, sofern Sie die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister dieses Staates nachweisen
    können.

Was muss zusätzlich mit den Anträgen bei der IHK eingereicht werden

Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung für die beantragte Tätigkeit
Wird beantragt beim zuständigen Gewerbeamt
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  1. Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde– Belegart O
    Wird beantragt beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz oder über BfJ (Online beantragen unter: BfJ- Service-Center-Führungszeugnis – nur mit elektronischem Personalausweis und Kartenlesegerät)


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.
    Anmerkung: Der Gewerbezentralregisterauszug und das polizeiliche Führungszeugnis sind zur
    Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Diese Unterlagen werden der IHK direkt übersandt.
    Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d GewO“ angeben.
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  2. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart 9
    Wird beantragt beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz.


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.
    Anmerkung: Der Gewerbezentralregisterauszug und das polizeiliche Führungszeugnis sind zur
    Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Diese Unterlagen werden der IHK direkt übersandt.
    Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d GewO“ angeben.

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  3. Bescheinigung in Steuersachen
    Wird beantragt beim Finanzamt am Wohnsitz.


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.

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  4. Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b Zivilprozessordnung
    Zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
    Pfad: → Registrierung / Auskunft


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.

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  5. Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und keinesmangels Masse abgewiesen wurde
    Wird beantragt beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) Ihres Wohnsitzes


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.
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  6. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl.
    Sie haben keine? Gerne Kontakt aufnehmen, wir haben eine große Auswahl an Anbieter und dazu vorteilhafte Sonderkonditionen.

    Wichtig: Ein aktueller Versicherungsschein muss eingereicht werden
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  7. Sachkundenachweis
    1. Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung als Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK / Versicherungs-
      fachmann/- frau BWV

      Akzeptiert werden Kopien der Zeugnisse sowie der Tätigkeitsnachweise wie z.B.: Arbeitszeugnisse, Provisionsabrechnungen

      oder

    2. Gleichgestellte Berufsqualifikation § 5 VersVermV – Einzelnorm
      Siehe hierzu auch: § 5 VersVermV – Einzelnorm

      Akzeptiert werden Kopien der Zeugnisse sowie der Tätigkeitsnachweise wie z.B.: Arbeitszeugnisse, Provisionsabrechnungen

      oder
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    3. Seit dem 31.08.2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler tätig

      Mit entsprechenden Nachweisen.
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      oder
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    4. Delegation der Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, die eine der obigen Voraussetzungen 7.1 bis 7.3 erfüllt.

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Mögliche weitere Dokumente (Bitte Checkliste der ansässigen IHK überprüfen):

  • Versicherungsbestätigung der Personenhandels-
    gesellschaft(en) OHG, KG, GmbH und KG)

    Vom Versicherungsunternehmen
  • Unbedenklichkeits-
    bescheinigung des Gemeindesteueramtes

    Seit Februar 2023 wird bei vereinzelten IHK Niederlassungen eine weitere Unbedenklichkeits-
    bescheinigung vom Gemeindesteueramt benötigt.

Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung für die beantragte Tätigkeit
Wird beantragt beim zuständigen Gewerbeamt
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  1. Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde– Belegart O
    Wird beantragt beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz oder über BfJ (Online beantragen unter: BfJ- Service-Center-Führungszeugnis – nur mit elektronischem Personalausweis und Kartenlesegerät)


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.
    Anmerkung: Der Gewerbezentralregisterauszug und das polizeiliche Führungszeugnis sind zur
    Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Diese Unterlagen werden der IHK direkt übersandt.
    Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d GewO“ angeben.
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  2. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart 9
    Wird beantragt beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz.


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.
    Anmerkung: Der Gewerbezentralregisterauszug und das polizeiliche Führungszeugnis sind zur
    Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Diese Unterlagen werden der IHK direkt übersandt.
    Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK und unter Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d GewO“ angeben.

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  3. Bescheinigung in Steuersachen
    Wird beantragt beim Finanzamt am Wohnsitz.


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.

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  4. Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b Zivilprozessordnung
    Zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
    Pfad: → Registrierung / Auskunft


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.

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  5. Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und keinesmangels Masse abgewiesen wurde
    Wird beantragt beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) Ihres Wohnsitzes


    Wichtig: Das Dokument darf nicht älter als 3 Montate sein.
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  6. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl.
    Sie haben keine? Gerne Kontakt aufnehmen, wir haben eine große Auswahl an Anbieter und dazu vorteilhafte Sonderkonditionen.

    Wichtig: Ein aktueller Versicherungsschein muss eingereicht werden
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  7. Sachkundenachweis
    1. Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung als Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK /Versicherungsfachmann/- frau BWV

      Akzeptiert werden Kopien der Zeugnisse sowie der Tätigkeitsnachweise wie z.B.: Arbeitszeugnisse, Provisionsabrechnungen

      oder

    2. Gleichgestellte Berufsqualifikation § 5 VersVermV – Einzelnorm
      Siehe hierzu auch: § 5 VersVermV – Einzelnorm

      Akzeptiert werden Kopien der Zeugnisse sowie der Tätigkeitsnachweise wie z.B.: Arbeitszeugnisse, Provisionsabrechnungen

      oder
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    3. Seit dem 31.08.2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler tätig

      Mit entsprechenden Nachweisen.
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      oder
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    4. Delegation der Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, die eine der obigen Voraussetzungen 7.1 bis 7.3 erfüllt.

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Mögliche weitere Dokumente (Bitte Checkliste der ansässigen IHK überprüfen):

  • Versicherungsbestätigung der Personenhandelsgesellschaft(en) OHG, KG, GmbH und KG)
    Vom Versicherungsunternehmen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
    Seit Februar 2023 wird bei vereinzelten IHK Niederlassungen eine weitere Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Gemeindesteueramt benötigt.

Mehr Informationen: Zuständige IHK kontaktieren

Für mehr Informationen steht die zuständige IHK mit Rat und Tat zur Hilfe und Unterstützung.
Wir haben bisher durchgängig positive Erfahrungen mit der Industrie- und Handelskammer diesbezüglich gemacht.

Wir haben unten die IHK Karlsruhe verlinkt, jedoch unterscheiden sich die Informationen zwischen den einzelnen IHK-Standorten nur marginal.

Wichtig: Die Registrierung findet am Heimatort bzw. nächstgelegenen IHK-Niederlassung statt, die Prüfung kann überall durchgeführt werden.

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Fazit: Erfolgreicher Statuswechsel zum Versicherungsmakler

Wer den Statuswechsel erfolgreich durchführen möchte, sollte etwas Zeit mitbringen bzw. frühzeitig beginnen die notwendigen Dokumente einzuholen.

Man kann mit der zuständigen IHK auch reden, ihr die Situation schildern und den Kündigungszeitraum mitteilen. Wir haben hier bereits viele Vermittler gehabt, die dann darauffolgenden Tag nach verstreichen der Kündigungsfrist direkt eingetragene Versicherungsmakler im Vermittlerregister waren.

Der Ablauf war dann meist so (oder ähnlich):

  1. Termine bei den zuständigen Behörden vereinbaren
  2. Dokumente einholen bei den zuständigen Behörden
  3. Vermögensschadens-
    haftpflichtversicherung mit Versicherungsbeginn Kündigungsdatum + 1 Tag (z.B. Kündigungsdatum 30.06.2023 – Versicherungsbeginn 01.07.2023)
  4. Dokumente und Antrag auf Statusänderung §34d bei der zuständigen IHK einreichen – mit Änderungs- bzw. Kündigungsdatum
  5. Bezahlung der Registrierungsgebühr

Wer den Statuswechsel erfolgreich durchführen möchte, sollte etwas Zeit mitbringen bzw. frühzeitig beginnen die notwendigen Dokumente einzuholen.

Man kann mit der zuständigen IHK auch reden, ihr die Situation schildern und den Kündigungszeitraum mitteilen. Wir haben hier bereits viele Vermittler gehabt, die dann darauffolgenden Tag nach verstreichen der Kündigungsfrist direkt eingetragene Versicherungsmakler im Vermittlerregister waren.

Der Ablauf war dann meist so (oder ähnlich):

  1. Termine bei den zuständigen Behörden vereinbaren
  2. Dokumente einholen bei den zuständigen Behörden
  3. Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit Versicherungsbeginn Kündigungsdatum + 1 Tag (z.B. Kündigungsdatum 30.06.2023 – Versicherungsbeginn 01.07.2023)
  4. Dokumente und Antrag auf Statusänderung §34d bei der zuständigen IHK einreichen – mit Änderungs- bzw. Kündigungsdatum
  5. Bezahlung der Registrierungsgebühr