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Unterschied: Maklervertrag und Maklervollmacht

In der komplexen Welt der Versicherungen spielen der Versicherungsmaklervertrag und die Maklervollmacht eine wichtige Rolle. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen und welchen Unterschied machen sie? In unserem Magazinbeitrag gehen wir der Frage nach und bringen Licht ins Dunkel. Erfahren Sie, welche Funktionen und rechtlichen Aspekte diese beiden Konzepte im Versicherungswesen haben und wie sie die Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Makler beeinflussen. Lesen Sie weiter, um einen klaren Überblick über die Unterschiede zwischen Versicherungsmaklervertrag und Maklervollmacht zu erhalten.
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Beratungsdokumentation

Was ist der Unterschied zwischen einer Maklervollmacht und einem Maklervertrag?

Maklervollmacht

Maklervollmacht

Eine Maklervollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung, in der der Versicherungsnehmer einem Versicherungsmakler die Vollmacht erteilt, in seinem Namen und auf seine Rechnung Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen.

Mit einer Maklervollmacht überträgt der Versicherungsnehmer dem Makler das Recht, im eigenen Namen und im Auftrag des Versicherungsnehmers zu handeln.

Die Maklervollmacht legt die Befugnisse und Grenzen des Versicherungsmaklers fest und ermächtigt ihn, Versicherungsangelegenheiten im Namen des Versicherungsnehmers zu regeln.

Versicherungsmaklervertrag

Versicherungs-
maklervertrag

Ein Versicherungsmaklervertrag ist ein Vertrag zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsnehmer, der die Beziehung und die rechtlichen Bedingungen der Zusammenarbeit regelt.

Der Versicherungsmaklervertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, insbesondere in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Es regelt Aspekte wie die Aufgaben des Versicherungsmaklers, die Vergütung, die Informationspflichten, die Haftung und die Vertragsdauer.

Wir haben für Vermittler, die Versicherungsmakler werden möchten die passenden Rechtsanwälte.
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Zusammenfassung
Unterschied Maklervollmacht und Versicherungsmaklervertrag

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maklervollmacht die Vollmacht ist, die der Versicherungsnehmer dem Versicherungsmakler erteilt, um in seinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen.

Der Versicherungsmaklervertrag ist hingegen der Vertrag, der die rechtlichen Beziehungen und Bedingungen zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsnehmer regelt, einschließlich der Pflichten und Rechte beider Parteien. Die Maklervollmacht ist somit ein Bestandteil des Versicherungsmaklervertrags.