In Deutschland gibt es
Versicherungsvermittler.
Stand 01.01.2023 – Quelle Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK
Viele Vermittler davon leider mit Kündigungsfristen. mit Wettbewerbsverboten. ohne eigenen Kundenbestand. mit Zukunftsängsten. mit geringen Abschlussprovisionen. mit eingeschränktem Leistungsspektrum. mit geringer Bestandsprovision. ohne Leads.
Viele Vermittler davon leider mit Kündigungsfristen. mit Wettbewerbsverboten. ohne eigenen Kundenbestand. mit Zukunftsängsten. mit geringen Abschlussprovisionen. mit eingeschränktem Leistungsspektrum. mit geringer Bestandsprovision. ohne automatische Kundenanfragen.
In Deutschland arbeiten die meisten Vermittler in der Ausschließlichkeit
Das bedeutet, sie arbeiten als Handelsvertreter oder Angestellte für ein Vertriebsunternehmen oder einen Finanzverbund in der Finanzdienstleistung. Damit sind sie im Auftrag des Unternehmens tätig und vertreten bewusst oder auch unbewusst dessen Interessen. Die Alternative wäre ein Statuswechsel vom Handelsvertreter zum Handelsmakler. Doch dieser Schritt kann für Ausschließlichkeitsvermittler mit einigen Hürden belegt sein.
Die meisten Ausschließlichkeitsvermittler bemühen sich, den Wünschen ihrer Kunden bestmöglich gerecht zu werden und im Rahmen ihrer eingeschränkten Möglichkeiten geben diese ihr Bestes. Doch in der Ausschließlichkeit ist dieses hohe Ziel leider kaum umsetzbar, denn in der Ausschließlichkeit hat die eigene Handlungs- und Entscheidungsfreiheit ihre Grenzen.
Wer diese Grenzen durchbrechen möchte, kann Versicherungsmakler werden.
- Aber wie kann man ein Makler werden?
- Wie kann man ohne eine gewohnte Organisation erfolgreich arbeiten?
- Und welche Vorbereitungen musst Du treffen, wenn Du z. B. vom Versicherungsvertreter zum Versicherungsmakler wechseln möchtest?
Auf diese und viele andere Fragen erhältst Du hier die Antwort. Sei also gespannt.
Die Ausschließlichkeit bringt einige vermeintliche Annehmlichkeiten mit sich. Doch Du wirst sehen, dass Du bei dem Schritt, Makler zu werden, diese Annehmlichkeiten nicht vermissen wirst.
Bitte hab ein wenig Geduld und gib uns einen Vertrauensvorschuss.
Wer Makler werden möchte, muss nicht ins kalte Wasser springen. Die richtige Vorbereitung und gutes Timing helfen Dir auf Deinem Weg in die Unabhängigkeit. Hierfür nehmen wir Dich an die Hand und begleiten Dich aktiv bei diesem Prozess. Für den ersten Schritt spielen wir Dir den Ball zu und bitten Dich, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen und zu verinnerlichen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Handelsvertreter und dem Handelsmakler?
Du wirst erkennen, dass es einen Unterschied macht, als Ausschließlichkeitsvermittler zu behaupten, Du wärst eigenständig oder unabhängig, oder es wirklich zu sein. In Deutschland gibt es einige Vertriebsorganisationen, die mit der Philosophie der Unabhängigkeit oder der Eigenständigkeit auftreten. Doch schaut man ein zweites Mal hin, stellt sich der Fall oft ganz anders dar.
Werfen wir einen Blick in das Handelsgesetzbuch und vergleichen die Definitionen.
vertreter, mehrfachagenten und finanzdienstleitster
Handelsvertreter
nach § 84 Handelsgesetzbuch
I.
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmen) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
II.
Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.
III.
Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.
IV.
Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
FREIER VERSICHERUNGSMAKLER
I.
Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.
II.
Auf die Vermittlung anderer als der bezeichneten Geschäfte, insbesondere auf die Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen, finden, auch wenn die Vermittlung durch einen Handelsmakler erfolgt, die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung.
III.
Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsmaklers nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Der Makler ist selbstständiger und unabhängiger Versicherungsvermittler, welcher rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite seines Kunden steht und dessen Interessen er weisungsgemäß wahrnimmt. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er nimmt daher unabhängig die Versicherungs-interessen des Kunden wahr.
Paragraph §1 - Rechtliche Stellung des Maklers
Feststellung
Schon die rechtliche Definition offenbart, in welchem Auftrag der Handelsvertreter und der Handelsmakler tätig werden.
Nur der Handelsmakler arbeitet im Auftrag seines Kunden und vertritt damit dessen Interessen. Du siehst, dass es nicht ausreicht, so zu tun, als wärst Du im Auftrag Deiner Kunden unterwegs.
Echte Unabhängigkeit ist als Handelsvertreter nicht möglich.
es stellt sich die frage
Unabhängig sein und Makler werden
oder abhängig sein und Vertreter bleiben?
Ein Statuswechsel zum Makler bedeutet gleichzeitig einen Perspektivwechsel. Handelsvertreter oder Angestellte sind Erfüllungsgehilfen des Finanzunternehmens, beispielsweise einer Versicherungsgesellschaft. Du wechselst die Seite und wirst zum Sachwalter Deines Kunden. Damit vertrittst Du nicht mehr die Interessen eines Versicherungskonzerns, sondern die Interessen Deiner Kunden.
Wir haben gerade den Begriff des Sachwalters ins Spiel gebracht. Ein Versicherungsmakler wird auch als Sachwalter des Kunden bezeichnet. Das geht aus dem „Sachwalterurteil (externer Link)“ (Quelle: dejure.org) von 1985 hervor, auf das wir kurz einen Blick werfen.
Die sogenannte „Sachwalterentscheidung“ des BGH vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) stellt die Grundlage der Haftung des Versicherungsmaklers in vielen Bereichen klar. Damit formulierte der BGH neben Teilen des Pflichtenkreises des Versicherungsmaklers aus und traf auch eine wesentliche Entscheidung zur Frage der Beweislast bezüglich der Kausalität zwischen Pflichtverletzung des Versicherungsmaklers und einem eingetretenen Schaden.
Ein Versicherungsmakler hatte es unterlassen, das Risiko des Einbruchsdiebstahls für ein Warenlager zu versichern, obwohl er einen solchen Auftrag vom Versicherungsnehmer erhalten hatte. Die Eindeckung des Risikos verzögerte sich jedoch, weil der Versicherungsnehmer plante, das Warenlager zu verlegen. Der Versicherungsmakler vermittelte deswegen lediglich einen vorläufigen Deckungsschutz.
Nach der Verlegung des Warenlagers benötigte der Versicherungsmakler zur endgütigen Absicherung des Risikos eine Sicherungsbeschreibung des neuen Lagers. An die Beibringung dieser Sicherungsbeschreibung erinnerte der Makler den Versicherungsnehmer regelmäßig und verlängerte parallel den vorläufigen Deckungsschutz. Nach mehrfachen Verlängerungen des vorläufigen Deckungsschutzes lehnte jedoch der Versicherer irgendwann eine weitere Verlängerung ab. Der Versicherungsmakler informierte den Versicherungsnehmer darüber nicht. Daher war das Warenlager unversichert.
Nachdem die vorläufige Deckung abgelaufen war, kam es zu einem Einbruchdiebstahl. Den entstandenen Schaden wollte der Versicherungsnehmer vom Versicherungsmakler ersetzt haben – zu Recht wie der BGH entschied.
Die Pflichten des Versicherungsmaklers gehen weit. Mit diesem Eingangssatz schrieb der BGH mit seinem Urteil ein weiten Tätigkeitsumfang in den Pflichtenkatalog des Versicherungsmaklers:
„Er wird regelmäßig vom VN beauftragt und als sein Interessen- oder sogar Abschlußvertreter angesehen (Prölss/Martin, 23. Aufl. Anh. zu §§ 43 – 48 Anm. 1 und 2; Bruck/Möller, aaO Anm. 40). Er hat als Vertrauter und Berater des VN individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz oft kurzfristig zu besorgen (Gauer aaO S. 35). Deshalb ist er anders als sonst der Handels- oder Zivilmakler dem ihm durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbundenen VN gegenüber üblicherweise sogar zur Tätigkeit, meist zum Abschluß des gewünschten Versicherungsvertrages verpflichtet (Trinkhaus, aaO S. 131; Gauer aaO S. 35; Bruck/ Möller, aaO Anm. 53 und 55). Dem entspricht, dass der Versicherungsmakler von sich aus das Risiko untersucht, das Objekt prüft und den VN als seinen Auftraggeber ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen-und Endergebnisse seiner Bemühungen, das aufgegebene Risiko zu platzieren, unterrichten muss (Gauer aaO 5. 45/46 und 54). Wegen dieser umfassenden Pflichten kann der Versicherungsmakler für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten VN als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter (Trinkhaus, aaO S. 132 m.W.N. in Fn 21) bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden.“
Vergleichen wir den Makler mit dem Vertreter
Beide Formen der Vermittlungspraxis haben ihre Daseinsberechtigung.
Sie unterscheiden sich jedoch in bestimmten Kriterien und Zulassungsvorschriften, die wir hier näher betrachten möchten:
vertreter, mehrfachagenten und finanzdienstleitster
Versicherungsvertreter
Sachkundenachweis nach 34d GewO erforderlich
84 HGB / § 59 Abs. 2 VVG
Tätig im Auftrag des Versicherers (§ 278 BGB), vertritt die Interessen eines Versicherers
Keine Verpflichtung zur Hilfe im Schadenfall (Schadenregulierung möglich, da kein Interessenkonflikt mit dem Versicherer besteht)
Eingeschränktes Produktportfolio
Vergütung – Provision wird vom Versicherer bezahlt, Abschluss und Laufzeitmodelle möglich
Vermittlung von Nettopolicen möglich, soweit sich diese im Angebot des Versicherers befinden
FREIER VERSICHERUNGSMAKLER
Sachkundenachweis nach 34d GewO erforderlich
93 HGB / § 59 Abs. 3 VVG
Sachwalter des Versicherungsnehmers nach Sachwalterentscheidung des BGH vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) – der Versicherungsmakler hat die Pflicht die Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen
Verpflichtung zur Hilfe im Schadenfall (nur Schadenbegleitung möglich)
Marktübergreifendes Produktportfolio
Vergütung – Courtage wird vom Versicherer bezahlt, Abschluss und Laufzeitmodelle möglich
Vermittlung von Nettopolicen gegen ein Honorar möglich
Erhebung von Servicepauschalen möglich
Klärung des Innenverhältnisses ist wichtig
Innenverhältnis HGB §84 oder HGB §93?
Für einen Vertrieb tätig?
Ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter ist eine Person, die im Namen und auf Rechnung eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen tätig ist, um deren Versicherungsprodukte an Kunden zu verkaufen. Als Handelsvertreter vertritt der Versicherungsmakler die Interessen des Versicherungsunternehmens und ist an dessen Weisungen gebunden.
Ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter arbeitet im Allgemeinen als selbstständiger Unternehmer und ist vertraglich an das Versicherungsunternehmen gebunden. Er kann jedoch auch für mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig arbeiten und somit seinen Kunden eine breitere Palette an Versicherungsprodukten anbieten.
Im Gegensatz zum Versicherungsmakler im Außenverhältnis nach HGB 93, der als unabhängiger Berater im Interesse des Kunden handelt, ist der Versicherungsmakler als Handelsvertreter stärker an das Versicherungsunternehmen gebunden und handelt in dessen Interesse. Er verdient seine Provisionen durch den Verkauf von Versicherungsprodukten des Unternehmens, für das er arbeitet.
Ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter hat daher in erster Linie die Aufgabe, die Verkaufsziele des Versicherungsunternehmens zu erreichen und somit das Geschäft des Unternehmens zu fördern. Er ist jedoch auch dafür verantwortlich, seinen Kunden eine umfassende Beratung zu bieten und sicherzustellen, dass die von ihm verkauften Versicherungsprodukte den Bedürfnissen und Anforderungen der Kunden entsprechen.
Insgesamt kann ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter eine geeignete Wahl für Kunden sein, die auf der Suche nach einer breiten Palette von Versicherungsprodukten sind und bereit sind, sich auf die Expertise des Maklers zu verlassen, um das für sie am besten geeignete Produkt auszuwählen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsmakler als Handelsvertreter in erster Linie die Interessen des Versicherungsunternehmens vertritt und somit nicht immer unabhängige Beratung bieten kann.
VORGEHENSWEISE
Strategisches Vorgehen als Versicherungsmakler
Bist Du vielleicht schon in Aufbruchstimmung und möchtest sofort loslegen? Dann solltest Du einen Moment innehalten und Deinen „Werkzeugkoffer“ mit den besten „Werkzeugen“ befüllen. Zuerst solltest Du Dir über Deine Expertise klar sein.
Ein wichtiger Punkt sind deine gesammelten Fähigkeiten und Kenntnisse bzw. deine Expertise, welche du mit auf Deine „Reise“ nimmst. Dein Wissen ist für Deine spätere Marktpositionierung entscheidend, denn es ist das Fundament Grundgerüst Erfolgs.
Wenn Du Makler werden möchtest, stelle Dir folgende Fragen:
- Wie soll Deine Vorgehensweise in Deiner Beratungspraxis aussehen?
- Wirst Du online beraten oder suchst Du den direkten Kontakt mit Deinen Kunden vor Ort oder in Deinem Büro?
- Möchtest Du vollumfänglich beraten oder eine Spezialisierung wählen?
- Möchtest Du allein arbeiten oder bevorzugst Du Teamarbeit mit Partnern (Makler mit Struktur), Angestellten, Untervermittlern oder in einem Netzwerk mit Maklerkollegen?
- Möchtest Du eine Makler-Vertriebsstruktur aufbauen oder ausschließlich selbst beraten?
Je nach Deiner strategischen Ausrichtung gibt es passende Rechtsformen für Dein Unternehmen.
Von dieser Rechtsform sind dann steuerliche und haftungstechnische Belange abhängig. Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften stehen beispielsweise in der persönlichen Haftung, während man mit juristischen Personen (Kapitalgesellschaften) die Haftung begrenzen kann.
In der Maklerwelt gibt es keinen Ausgleichsanspruch, wie es in der Ausschließlichkeit üblich ist. Bevor Makler in den Ruhestand gehen, können sie ihren Kundenbestand verkaufen. Diesen Verkauf kannst Du vereinfachen, indem Du eine kluge Rechtsform für Dein Unternehmen wählst.
Innerhalb einer GmbH kann ein Kundenbestand nahezu problemlos und ohne großen Aufwand veräußert werden. Das gilt auch für die Firma selbst. Dagegen ist eine Personengesellschaft erheblich schwieriger veräußerbar. Hier müssten beispielsweise für alle bestehenden Maklermandate ersetzt werden. Bei Einzelunternehmern oder eingetragenen Kaufleuten (e.K.) erlischt das Unternehmen mit der Geschäftsaufgabe oder dem Tod des Inhabers.
Bedenke auch, dass die Arbeit in Deinem alten Kundenbestand oder sogar eine Bestandsübertragung aus der Ausschließlichkeit auf Deine Makleragentur hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Die Gesellschaften sind hier sehr empfindlich. Was Du darfst und was nicht, wird in unserem Magazinbeitrag Leitfaden Handelsvertretervertrag – FAQ zur Kündigung geklärt.
formaljuristisch
Wer darf Makler werden?
In der Ausschließlichkeit verfügst Du über eine IHK-Registrierung im Vermittlerregister. Diese Registrierung ist je nach Beschäftigungsverhältnis an Deinen Handelsvertretungsvertrag oder Deinen aktuellen Arbeitsvertrag geknüpft.
Wenn Du Makler werden möchtest, brauchst Du die Eintragung im Vermittlerregister als Versicherungsmakler und die Erlaubnis nach §34d Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) als Zulassung, Versicherungen vermitteln zu dürfen.
Wer Makler werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit
- Einen Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erhält du über das Bundes- oder Gewerbezentralregister in Form eines Führungszeugnisses
- Geordnete Vermögensverhältnisse
Hierfür kannst Du einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis Deines zuständigen Amtsgerichts und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, also eine Bestätigung Deines zuständigen Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) beantragen. - Vermögensschadenhaftpflicht
Den Nachweis für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erhältst Du auf Anfrage von Deinem Versicherer. Dabei müssen die Deckungssummen der gesetzlichen Norm entsprechen, also 1.230.000 Euro Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall, 1.850.000 Euro Deckungsvolumen für alle Versicherungsfälle pro Kalenderjahr - Sachkundenachweis
Den Sachkundenachweis kannst Du mit einem IHK-Abschlusszeugnis (Kaufmann für Versicherungen und Finanzen) nachweisen. Als Nachweis gelten auch Abschlüsse, wie z.B. Versicherungsfachmann oder ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung.
Wer Makler werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit
- Einen Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erhält du über das Bundes- oder Gewerbezentralregister in Form eines Führungszeugnisses
- Geordnete Vermögensverhältnisse
Hierfür kannst Du einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis Deines zuständigen Amtsgerichts und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, also eine Bestätigung Deines zuständigen Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) beantragen. - Vermögensschadenhaftpflicht
Den Nachweis für die Vermögensschaden-haftpflichtversicherung erhältst Du auf Anfrage von Deinem Versicherer. Dabei müssen die Deckungssummen der gesetzlichen Norm entsprechen, also 1.230.000 Euro Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall, 1.850.000 Euro Deckungsvolumen für alle Versicherungsfälle pro Kalenderjahr - Sachkundenachweis
Den Sachkundenachweis kannst Du mit einem IHK-Abschlusszeugnis (Kaufmann für Versicherungen und Finanzen) nachweisen. Als Nachweis gelten auch Abschlüsse, wie z.B. Versicherungsfachmann oder ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung.
STATUS
Wie funktioniert das Geschäft als Versicherungsmakler?
Vorab sollte erwähnt werden, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Versicherungsmaklern gibt: Klärung des Innenverhältnis wichtig: Für einen Vertrieb tätig?
- Versicherungsmakler als Handelsvertreter
(Innenverhältnis nach §84 HGB – Außenverhältnis nach §93 HGB) - freier Versicherungsmakler
(und Außenverhältnis nach §93 HGB)
Von höherer Relevanz ist der Status als freier Versicherungsmakler.
Strategie: Produkte & Philosophie als Versicherungsmakler
Generalist als Versicherungsmakler
Dein Tätigkeitsfeld liegt in der Rundum-Beratung (Versicherung / sonstige Finanzprodukte (Geldanlagen, Kapitalanlagen, Immobilien, Edelmetalle, Baufinanzierung etc.)). Du betreust Deine Kunden in allen Lebenslagen beratend, betreuend und hilfestellend zur Seite.
Vorteil: Hohe Vertragsdichte, sehr gute Kundenbindung, Risikostreuung
Nachteil: Breiter Verwaltungsaufwand, Probleme bei der Aufnahme von Direktanbindungen, oft fremdgesteuert
Spezialist als Versicherungsmakler
Du bedienst eine oder einige verwandte Sparten und bist absoluter Experte in Deiner Nische.
Vorteil: Effizienz durch Prozessoptimierung, Kanalisierung auf eine definierte Zielgruppe, Positionierung mit Expertenstatus (Marke: Außendarstellung), niedriger Verwaltungsaufwand, ggf. Direktanbindung zu Deinen ausgewählten führenden Gesellschaften
Nachteil: Keine Risikostreuung, kein Cross-Selling, hohe Kundenbindung durch Expertise, niedrigere Vertragsdichte, höhere Vertragseffizienz
Generalist mit Schwerpunktsparte als Versicherungsmakler
Du fokussierst Dich auf eine bestimmte Sparte oder Zielgruppe, verfolgst aber dort die 360° Beratung. Du möchtest die Beratung in Deiner Zielgruppe bzw. Deiner Sparte ausbauen.
Vorteil: Relative Risikostreuung, sukzessive Positionierung als Spezialist (Marke Außendarstellung), Cross- und Up-Sell
Nachteil: Zeitmanagement, wenig definierte Prozesse
Spezialist mit Generalsparten als Versicherungsmakler
Du liebst eine bestimmte Sparte und oder Zielgruppe. Über diese Sparte / Zielgruppe generierst Du vordergründig Neugeschäft. Erst auf Kundenwunsch / -nachfrage nach weiterer Beratung wirst Du zum Generalisten.
Vorteil: Stark definierte Prozesse, Cross- und Up-Sell, Zeitmanagement
Nachteil: geringe Risikostreuung
Wenn Du Dich für eine Strategie entscheiden hast, gibt es weitere Kriterien zu bedenken.
Point of Sale als Versicherungsmakler
Der Point Of Sale (POI) ist der Ort, an dem Dein Kunde abschließt.
Wir unterscheiden dabei Prozesse online, offline und hybrid.
Onlinemakler
Du berätst Deine Zielgruppe ausschließlich online über Beratungstools wie Bridge oder Bildschirmübertragungssysteme wie Mircosoft Teams oder Zoom.
Bestands- und Neukunden werden per Telefon, E-Mail, Social Media (WhatsApp, Instagram, Facebook…) und Chatbots betreut.
Als Service oder gegen Entgelt bietest Du Deinen Kunden eine App zur Sichtung und Verwaltung ihrer Verträge an.
Hierfür sind auch Anwendungen von Pools geeignet, soweit Du Dein Geschäft darüber abwickelst.
Verträge werden mittels elektronischer Unterschrift (z.B. Insign, eDocBox) abgeschlossen.
Deine Systeme (MVP, CRM, Mail, SocialMedia…) sind vernetzt.
Offlinemakler
Du berätst ausschließlich vor Ort beim Kunden oder in Deinen Räumlichkeiten. Hierfür verwendest Du Sales-Folder, Beratungsmappen, Broschüren oder auch Präsentationen (z.B. PowerPoint).
Die Kommunikation mit Bestands- und Neukunden erfolgt per Telefon, E-Mail, Brief, Social Media (WhatsApp, Facebook…).
Als Service oder gegen Entgelt bietest Du Deinen Kunden eine App zur Sichtung und Verwaltung ihrer Verträge an. Hierfür sind auch Anwendungen von Pools geeignet, soweit Du Dein Geschäft darüber abwickelst.
Der Abschluss neuer Verträge erfolgt klassisch auf dem Papierantrag oder auch per elektronischer Unterschrift (z.B. Insign, eDocBox) aus der Ferne. Als Offlinemakler kannst Du die gleichen Verwaltungssysteme wie der Onlinemakler nutzen.
Als Service oder gegen Entgelt bietest Du Deinen Kunden eine App zur Sichtung und Verwaltung ihrer Verträge an.
Hierfür sind auch Anwendungen von Pools geeignet, soweit Du Dein Geschäft darüber abwickelst.
Verträge werden mittels elektronischer Unterschrift (z.B. Insign, eDocBox) abgeschlossen.
Deine Systeme (MVP, CRM, Mail, SocialMedia…) sind vernetzt.
Hybridmakler
Als Hybridmakler nutzt Du flexibel das Beste beider Welten und auch deren technische Möglichkeiten.
Generalisierung oder Spezialisierung
Häufig folgt einer Spezialisierung auch ein hohes Maß an Digitalisierung. Eine Spezialisierung kann dazu führen, dass sich die Zielgruppe territorial stark vermindert. Dem kannst Du entgegenwirken, indem Du Dein Einzugsgebiet entsprechend stark vergrößerst. Daraus kann sogar eine bundesweite Beratung resultieren. Ähnlich verhält es sich bei der Neukundengewinnung, die online als auch offline erfolgen kann.
Neukundengenerierung und Neukundengewinnung als Versicherungsmakler
Versicherungsmakler werden ohne eine solide Neukundengewinnung nicht auskommen.
Neben der online / offline Thematik betreibt man bei der reinen Online-Gewinnung von Neukunden, sogenanntes Leadmarketing.
Hierbei bieten sich Zugangswege über Social Media, der Optimierung der eigenen Internetseite, der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Anzeigenschaltung bei Google & Co. an.
Bewährte Wege der Kontaktgewinnung:
- Leadmakler (Eigengenerierung und/oder Kauf von Kundenanfragen) – wir bieten dir gerne Kundenanfragen an
- Social Media (kostenfreies/kostenpflichtiges Marketing)
- SEO / SEA
- Empfehlungsmarketing (-management)
- Werbung (Print-, Radio-, Kinowerbung, Sponsoring)
Erkenne Deine Stärken und Schwächen, damit Du die Wahl Deines zukünftigen Geschäftsmodells leichter treffen kannst.
Es existiert eine einfache und effektive Methode, sich über seine eigenen Fähigkeiten bewusst zu werden.
In den 1960er Jahren wurde die SWOT-Analyse an der Havard Business School entwickelt.
MÖGLICHKEITEN
Versicherungsmakler werden und Pools, Direktanbindungen und Verbünde nutzen
Um unabhängiger Makler werden zu können, benötigst Du passende Anbindungen.
Du kannst Dein Geschäft über drei Möglichkeiten einreichen:
- Direktanbindungen als Versicherungsmakler
- Poolanbindungen als Versicherungsmakler
- Verbundanbindungen als Versicherungsmakler
Direktanbindung als Versicherungsmakler
Als Versicherungsmakler ist es wichtig, dass du deinen Kunden die bestmöglichen Angebote und Services bieten kannst. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Nutzung einer Direktanbindung.
Aber was genau ist eine Direktanbindung? Im Grunde genommen ist es eine Verbindung zwischen dir als Versicherungsmakler und einem Versicherungsunternehmen, die es dir ermöglicht, direkt auf deren Angebote zuzugreifen. Auf diese Weise kannst du deinen Kunden eine breitere Palette an Versicherungsoptionen bieten und gleichzeitig Zeit und Ressourcen sparen, indem du dich nicht mit verschiedenen Vermittlern oder Agenten auseinandersetzen musst.
Eine Direktanbindung bietet auch Vorteile für deine Kunden. Durch den Zugang zu einer größeren Auswahl an Versicherungen können sie sicher sein, dass sie das für sie am besten geeignete Angebot auswählen. Darüber hinaus können sie von besseren Tarifen und Konditionen profitieren, da du als Makler direkt mit dem Versicherer verhandeln kannst.
Einige Gesellschaften knüpfen Direktanbindungen meinst an bestimmte Ziele (vorgegebene Mindestumsatzhöhe, geringe Stornoquote etc.).
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherungsunternehmen Direktanbindungen anbieten.
Es lohnt sich daher, im Voraus zu prüfen, welche Optionen für deine Kunden verfügbar sind und welche Versicherungsunternehmen für deine Bedürfnisse als Makler am besten geeignet sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Direktanbindung eine effektive Möglichkeit für Versicherungsmakler ist, ihren Kunden eine breitere Auswahl an Versicherungsoptionen anzubieten und gleichzeitig Zeit und Ressourcen zu sparen. Wenn du auf der Suche nach neuen Möglichkeiten bist, um deine Versicherungsdienstleistungen zu verbessern, ist eine Direktanbindung sicherlich einen Blick wert.
Poolanbindung als Versicherungsmakler
Ein Maklerpool übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, um unabhängigen Versicherungsmaklern Unterstützung und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Hier sind einige der wichtigsten Aufgaben:
Zugang zu Versicherungsprodukten: Ein Maklerpool bietet den Versicherungsmaklern Zugang zu einer breiten Palette von Versicherungsprodukten, die von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Durch den Zugang zu einer größeren Auswahl an Produkten können Versicherungsmakler ihren Kunden eine bessere Auswahl bieten und ihre Umsätze steigern.
Technologieplattform: Maklerpools stellen oft technologische Plattformen zur Verfügung, um den Versicherungsmaklern bei der Verwaltung ihrer Kunden- und Vertragsdaten zu helfen. Solche Plattformen können auch Online-Angebotsrechner und Vertragsverwaltungstools umfassen, um die Arbeit der Makler zu erleichtern.
Schulung und Weiterbildung: Maklerpools bieten Schulungs- und Weiterbildungsprogramme an, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Versicherungsmakler zu verbessern. Durch Schulungen bleiben Makler auf dem neuesten Stand und können ihren Kunden einen besseren Service bieten.
Marketingunterstützung: Ein Maklerpool bietet den Versicherungsmaklern auch Unterstützung im Bereich Marketing und Vertrieb. Das kann beispielsweise die Erstellung von Marketingmaterialien, Schulungen zur Lead-Generierung und Vertriebsstrategien umfassen.
Administrative Unterstützung: Maklerpools bieten auch administrative Unterstützung, wie beispielsweise bei der Abwicklung von Anträgen, Vertragsabschlüssen und Schadensfällen.
Insgesamt bietet ein Maklerpool den Versicherungsmaklern eine Vielzahl von Dienstleistungen und Ressourcen, um ihre Arbeit effektiver und effizienter zu gestalten. Durch den Zugang zu einer breiteren Produktpalette, technologischer Unterstützung, Schulungsprogrammen, Marketing- und administrativer Unterstützung können Makler ihre Kunden besser bedienen und ihr Geschäft ausbauen.
Beispiele für Maklerpools
- Jung, DMS & Cie.
- Domcura Gruppe
- Netfonds
- Fonds Finanz
- Blau Direkt
- Qualitypool
- Apella
- Phönix Maxpool
- KAB Maklerservice
Maklerverbund-Anbindungen als Versicherungsmakler
Im Gegensatz zu einem Maklerpool organisiert sich der Maklerverbund selbst.
Oftmals erhalten die Makler aufgrund der Mitgliedschaft schwer zugängliche Direktanbindungen. Zudem ermöglicht der Verbund auch das reguläre „Poolen“. Anders als beim Pool, erhält der Versicherungsmakler über dem Verbund eine Direktanbindung mit den Verbundkonditionen an die Versicherungsgesellschaften.
Auch der Verbund stellt Software und Fachspezialisten zur Verfügung.
Beispiele für Maklerverbünde
- Status GmbH
- DEMV Maklerverbund – Deutscher Maklerverbund
- CHARTA AG Maklerverbund
- VEMA Genossenschaft
AVAD Auskunft
Die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaussendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD Link: https://www.avad.de/) beschreibt Ihren Zweck wie folgt:
„Die AVAD ist eine Auskunftsstelle in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Der Verein wurde bereits 1948 gegründet und ist im Vereinsregister Hamburg unter der Nummer VR 4330 eingetragen. Mitglieder der AVAD sind ausschließlich Verbände aus der Branche.
Zweck der AVAD ist es, unseriöse und unzuverlässige Vermittler zu identifizieren. Hierzu unterhält die AVAD einen Auskunftsverkehr mit den Teilnehmern (Versicherungen, Bausparkassen, Vertriebsgesellschaften u.a.).
Diese übermitteln der AVAD die notwendigen Informationen.“
Versicherungsmakler werden mit der AVAD gelegentlich zu tun haben.
Du kannst dich kostenlos über deine AVAD Selbsteinkunft informieren und sie dir zusenden lassen, hier geht es zum Direktlink zur AVAD- Selbstauskunft.
Die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassen-aussendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD: https://www.avad.de/) beschreibt Ihren Zweck wie folgt:
„Die AVAD ist eine Auskunftsstelle in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Der Verein wurde bereits 1948 gegründet und ist im Vereinsregister Hamburg unter der Nummer VR 4330 eingetragen. Mitglieder der AVAD sind ausschließlich Verbände aus der Branche.
Zweck der AVAD ist es, unseriöse und unzuverlässige Vermittler zu identifizieren. Hierzu unterhält die AVAD einen Auskunftsverkehr mit den Teilnehmern (Versicherungen, Bausparkassen, Vertriebsgesellschaften u.a.).
Diese übermitteln der AVAD die notwendigen Informationen.“
Versicherungsmakler werden mit der AVAD gelegentlich zu tun haben.
Du kannst dich kostenlos über deine AVAD Selbsteinkunft informieren und sie dir zusenden lassen, hier geht es zum Direktlink zur AVAD- Selbstauskunft.
Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse
Deine Kunden vertrauen auf Deine Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse.
Die AVAD ist die Auskunftsstelle für Versicherer, Maklerpools, Maklerverbünde und Vertriebe, die Dir Deine Zuverlässigkeit bescheinigen kann.
Ob die Direktanbindungen, der Pool oder ein Verbund den richtigen Weg für Dich darstellen, hängt neben den bereits erwähnten Kriterien und Leistungen auch von der Höhe der Vergütung ab.
Courtagen
Egal welche Anbindung man wählt, es gibt generell Standardcourtagen, welche zuvor vom Pool, Bund oder in der Direktanbindung hinterlegt sind. Die Courtagen weichen oft voneinander ab und können individuell vom jeweiligen Partner nachverhandelt werden.
Argumente könnten hierfür beispielsweise hohe Umsatzvolumen oder eine geringe Schadenquote sein.
Wer Makler werden möchte, fragt sich vielleicht, was mit seiner Bestandsprovision passiert. Hierzu gibt es rechtliche Wege, die gern im Einzelfall erörtert werden können.
resümee
Fazit
Wer Versicherungsmakler werden möchte, hat den ersten Schritt bereits getan – die Entscheidung.
Bei den weiteren Schritten stehen wir Dir gern zur Seite und begleiten Dich auf Deinem Weg in die Unabhängigkeit.
Gemeinsam werden wir die kommenden Herausforderungen meistern und Dich auf Deinem Weg bestmöglich vorbereiten, wie wir dich dabei unterstützen können, erfährst du unter der Weg in die Maklerschaft mit wiemakler
Nimm deshalb jetzt Kontakt auf. Es lohnt sich!
Wissenswert