In Deutschland gibt es
Versicherungsvermittler.
Stand 01.01.2023 – Quelle Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK
Viele Vermittler davon leider mit Kündigungsfristen. mit Wettbewerbsverboten. ohne eigenen Kundenbestand. mit Zukunftsängsten. mit geringen Abschlussprovisionen. mit eingeschränktem Leistungsspektrum. mit geringer Bestandsprovision. ohne Leads.
Viele Vermittler davon leider mit Kündigungsfristen. mit Wettbewerbsverboten. ohne eigenen Kundenbestand. mit Zukunftsängsten. mit geringen Abschlussprovisionen. mit eingeschränktem Leistungsspektrum. mit geringer Bestandsprovision. ohne automatische Kundenanfragen.

Wieso sollte man sich mit diesem Thema befassen?
Versicherungsmakler werden: Alle Informationen zu diesem Thema zusammengefasst
Inhaltsverzeichnis

Status quo in der finanzdienstleistungsbranche
In Deutschland arbeiten die meisten Vermittler in der Ausschließlichkeit
Das bedeutet, sie arbeiten als Handelsvertreter oder Angestellte für ein Vertriebsunternehmen oder einen Finanzverbund in der Finanzdienstleistung. Damit sind sie im Auftrag des Unternehmens tätig und vertreten bewusst oder auch unbewusst dessen Interessen. Die Alternative wäre ein Statuswechsel vom Handelsvertreter zum Handelsmakler. Doch dieser Schritt kann für Ausschließlichkeitsvermittler mit einigen Hürden belegt sein.
Die meisten Ausschließlichkeitsvermittler bemühen sich, den Wünschen ihrer Kunden bestmöglich gerecht zu werden und im Rahmen ihrer eingeschränkten Möglichkeiten geben diese ihr Bestes.
Doch in der Ausschließlichkeit ist dieses hohe Ziel leider kaum umsetzbar, denn in der Ausschließlichkeit hat die eigene Handlungs- und Entscheidungsfreiheit ihre Grenzen.
Wer diese Grenzen durchbrechen möchte, kann Versicherungsmakler werden.
Häufig kommen Vermittler auf uns zu und stellen immer die gleichen Fragen:
- Wie kann man ein freier Versicherungsmakler werden?
- Wie kann man ohne eine gewohnte Organisation erfolgreich arbeiten?
- Und welche Vorbereitungen muss man treffen, wenn man z.B. vom Versicherungsvertreter zum Versicherungsmakler wechseln möchte?
Auf diese und viele weiteren Fragen geben wir hier die Antworten und Lösungen.
Die Ausschließlichkeit bringt einige vermeintliche Annehmlichkeiten mit sich. Doch wir zeigen in diesem Artikel auf, wenn man sich entschließt Versicherungsmakler zu werden, diese Annehmlichkeiten nicht vermisst.
Wir bitten um ein wenig Geduld und einen Vertrauensvorschuss.
Wer Versicherungsmakler werden möchte, muss nicht ins kalte Wasser springen. Die richtige Vorbereitung und gutes Timing helfen auf dem Weg in die Unabhängigkeit. Hierfür nehmen wir die Vermittler an die Hand und begleiten sie aktiv bei diesem Prozess.
Für den ersten Schritt spielen wir den Ball zu jedem einzelnen Vermittler zurück und bitten darum, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen und zu verinnerlichen.

Schau es dir an
Warum Versicherungsmakler werden
Norman Wirth, Rechtsanwalt für Handels- und Vertriebsrecht spricht über die Perspektive Versicherungsmakler, egal ob als Handelsvertreter im Strukturvertrieb oder Vermittler in der Ausschließlichkeit. Was hat es auf sich mit dem Maklerstatus?

Unterschied Handelsvertreter Versicherungsmakler
Was ist der Unterschied zwischen dem Handelsvertreter und dem Handelsmakler?
Man erkennt, dass es einen Unterschied macht, als Ausschließlichkeitsvermittler zu behaupten, man sei eigenständig oder unabhängig – oder ob man es wirklich ist.
In Deutschland gibt es einige Vertriebsorganisationen, die mit der Philosophie der Unabhängigkeit oder der Eigenständigkeit auftreten. Doch schaut man ein zweites Mal hin, stellt sich der Fall oft ganz anders dar.
Werfen wir einen Blick in das Handelsgesetzbuch und vergleichen die Definitionen.
vertreter, mehrfachagenten und strukturvertrieb
Handelsvertreter nach §84 HGB
nach §84 HGB
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmen) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.
Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein
Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
FREIER VERSICHERUNGSMAKLER (OHNE VERTRIEB)
Handelsmakler nach §93 HGB
nach §93 HGB
Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.
Auf die Vermittlung anderer als der bezeichneten Geschäfte, insbesondere auf die Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen, finden, auch wenn die Vermittlung durch einen Handelsmakler erfolgt, die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung.
Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsmaklers nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
DIE RECHTLICHE STELLUNG ZEIGT ES
Schon die rechtliche Definition offenbart, in welchem Auftrag der Handelsvertreter und der Handelsmakler tätig werden.
Nur der Handelsmakler arbeitet im Auftrag seines Kunden und vertritt damit dessen Interessen.
Man sieht, dass es nicht ausreicht, so zu tun, als wäre man im Auftrag des eigenen Kunden unterwegs.
Echte Unabhängigkeit ist als Handelsvertreter nicht möglich.
Was steht im Versicherungsmaklervertrag
Was steht im Versicherungs-
maklervertrag
Der Makler ist selbstständiger und unabhängiger Versicherungsvermittler, welcher rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite seines Kunden steht und dessen Interessen er weisungsgemäß wahrnimmt. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er nimmt daher unabhängig die Versicherungs-interessen des Kunden wahr.
Paragraph §1 - Rechtliche Stellung des Maklers

FINANZDIENSTLEISTER STELLEN SICH DIE FRAGE
Unabhängig sein und Versicherungermakler werden oder abhängig sein und Vertreter bleiben?
Ein Statuswechsel zum Versicherungsmakler bedeutet gleichzeitig einen Perspektivwechsel.
Handelsvertreter oder Angestellte sind Erfüllungsgehilfen des Finanzunternehmens, beispielsweise einer Versicherungsgesellschaft.
Wechselt man Seite zum Versicherungsmakler, wird man Sachwalter des Kunden.
Damit vertrittst man nicht mehr die Interessen eines Versicherungskonzerns, sondern die Interessen des Kunden – des eigenen Kunden.
Wir haben gerade den Begriff des Sachwalters ins Spiel gebracht. Ein Versicherungsmakler wird auch als Sachwalter des Kunden bezeichnet. Das geht aus dem „Sachwalterurteil (externer Link)“ (Quelle: dejure.org) von 1985 hervor, auf das wir einen Blick werfen.
Die sogenannte „Sachwalterentscheidung“ des BGH vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) stellt die Grundlage der Haftung des Versicherungsmaklers in vielen Bereichen klar. Damit formulierte der BGH neben Teilen des Pflichtenkreises des Versicherungsmaklers aus und traf auch eine wesentliche Entscheidung zur Frage der Beweislast bezüglich der Kausalität zwischen Pflichtverletzung des Versicherungsmaklers und einem eingetretenen Schaden.
Was war da los beim Sachwalterurteil im Jahre 1985?
Ein Versicherungsmakler hatte es unterlassen, das Risiko des Einbruchsdiebstahls für ein Warenlager zu versichern, obwohl er einen solchen Auftrag vom Versicherungsnehmer erhalten hatte. Die Eindeckung des Risikos verzögerte sich jedoch, weil der Versicherungsnehmer plante, das Warenlager zu verlegen. Der Versicherungsmakler vermittelte deswegen lediglich einen vorläufigen Deckungsschutz.
Nach der Verlegung des Warenlagers benötigte der Versicherungsmakler zur endgütigen Absicherung des Risikos eine Sicherungsbeschreibung des neuen Lagers. An die Beibringung dieser Sicherungsbeschreibung erinnerte der Makler den Versicherungsnehmer regelmäßig und verlängerte parallel den vorläufigen Deckungsschutz. Nach mehrfachen Verlängerungen des vorläufigen Deckungsschutzes lehnte jedoch der Versicherer irgendwann eine weitere Verlängerung ab. Der Versicherungsmakler informierte den Versicherungsnehmer darüber nicht. Daher war das Warenlager unversichert.
Nachdem die vorläufige Deckung abgelaufen war, kam es zu einem Einbruchdiebstahl. Den entstandenen Schaden wollte der Versicherungsnehmer vom Versicherungsmakler ersetzt haben – zu Recht wie der BGH entschied.
Die Pflichten des Versicherungsmaklers gehen weit.
Mit diesem Eingangssatz schrieb der BGH mit seinem Urteil ein weiten Tätigkeitsumfang in den Pflichtenkatalog des Versicherungsmaklers:
„Er wird regelmäßig vom VN beauftragt und als sein Interessen- oder sogar Abschlußvertreter angesehen (Prölss/Martin, 23. Aufl. Anh. zu §§ 43 – 48 Anm. 1 und 2; Bruck/Möller, aaO Anm. 40). Er hat als Vertrauter und Berater des VN individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz oft kurzfristig zu besorgen (Gauer aaO S. 35). Deshalb ist er anders als sonst der Handels- oder Zivilmakler dem ihm durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbundenen VN gegenüber üblicherweise sogar zur Tätigkeit, meist zum Abschluß des gewünschten Versicherungsvertrages verpflichtet (Trinkhaus, aaO S. 131; Gauer aaO S. 35; Bruck/ Möller, aaO Anm. 53 und 55). Dem entspricht, dass der Versicherungsmakler von sich aus das Risiko untersucht, das Objekt prüft und den VN als seinen Auftraggeber ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen-und Endergebnisse seiner Bemühungen, das aufgegebene Risiko zu platzieren, unterrichten muss (Gauer aaO 5. 45/46 und 54). Wegen dieser umfassenden Pflichten kann der Versicherungsmakler für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten VN als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter (Trinkhaus, aaO S. 132 m.W.N. in Fn 21) bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden.“

Unterschied Handelsvertreter Versicherungsmakler
Vergleichen wir den freien Versicherungsmakler nach HGB §93 mit dem Vertreter nach HGB §84
Beide Formen der Vermittlungspraxis haben ihre Daseinsberechtigung.
Sie unterscheiden sich jedoch in bestimmten Kriterien, Auswahl und Möglichkeiten der Vermittlung und Zulassungsvorschriften, die wir hier näher betrachten möchten:
vertreter, mehrfachagenten und finanzdienstleitster
Versicherungsvertreter
- Sachkundenachweis nach §34d GewO erforderlich
- §84 HGB / § 59 Abs. 2 VVG
- Tätig im Auftrag des Versicherers (§ 278 BGB), vertritt die Interessen eines (oder mehrere) Versichere(s)
- Keine Verpflichtung zur Hilfe im Schadenfall (Schadenregulierung möglich, da kein Interessenkonflikt mit dem Versicherer besteht)
- Eingeschränktes Produktportfolio
- Vergütung: Provision wird vom Versicherer bezahlt, Abschluss und Laufzeitmodelle möglich
- Vermittlung von Nettopolicen möglich, soweit sich diese im Angebot des Versicherers befinden
- Erweiterung der Tätigkeit im Bereich §34f GewO, §34i GewO sowie §34c GewO unter Umständen möglich, wenn es der Vertrieb/Versicherer anbietet
FREIE HANDELSMAKLER
Versicherungsmakler
- Sachkundenachweis nach §34d GewO erforderlich
- 93 HGB / § 59 Abs. 3 VVG
- Sachwalter des Versicherungsnehmers nach Sachwalterentscheidung des BGH vom 22.05.1985 (Az.: IVa ZR 190/83) - der Versicherungsmakler hat die Pflicht die Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen
- Verpflichtung zur Hilfe im Schadenfall (nur Schadenbegleitung möglich)
- Marktübergreifendes Produktportfolio
- Eigener Kundenbestand (wenn Innenverhältnis §93 HGB)
- Vergütung: Courtage wird vom Versicherer bezahlt, Abschluss und Laufzeitmodelle möglich
- Vermittlung von Nettopolicen gegen ein Honorar möglich
- Erhebung von Servicepauschalen möglich
- Erweiterung der Tätigkeit im Bereich §34f GewO, §34i GewO, §34h GewO sowie §34c GewO uneingeschränkt möglich

VERSICHERUNGSMAKLER: FÜR EINEN VERTRIEB TÄTIG?
Das Innenverhältnis ist wichtig: HGB §84 oder HGB §93 als Versicherungsmakler
Wer an Versicherungsmakler denkt, denkt meist direkt an Freiheit, ungebundene Dienstleistung, eigenes Unternehmen und eigener Kundenbestand. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Es gibt in Deutschland auch Vertriebe, die im Außenverhältnis §93 HGB sind aber im Innenverhältnis §84 HGB.
Ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter ist eine Person, die im Namen und auf Rechnung eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen tätig ist, um deren Versicherungsprodukte an Kunden zu verkaufen. Als Handelsvertreter vertritt der Versicherungsmakler die Interessen des Versicherungsunternehmens und ist an dessen Weisungen gebunden.
Ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter arbeitet im Allgemeinen als selbstständiger Unternehmer und ist vertraglich an das Versicherungsunternehmen gebunden. Er kann jedoch auch für mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig arbeiten und somit seinen Kunden eine breitere Palette an Versicherungsprodukten anbieten.
Im Gegensatz zum Versicherungsmakler im Außenverhältnis nach HGB 93, der als unabhängiger Berater im Interesse des Kunden handelt, ist der Versicherungsmakler als Handelsvertreter stärker an das Versicherungsunternehmen gebunden und handelt in dessen Interesse.
Er verdient seine Provisionen durch den Verkauf von Versicherungsprodukten des Unternehmens, für das er arbeitet.
Ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter hat daher in erster Linie die Aufgabe, die Verkaufsziele des Versicherungsunternehmens zu erreichen und somit das Geschäft des Unternehmens zu fördern. Er ist jedoch auch dafür verantwortlich, seinen Kunden eine umfassende Beratung zu bieten und sicherzustellen, dass die von ihm verkauften Versicherungsprodukte den Bedürfnissen und Anforderungen der Kunden entsprechen.
Insgesamt kann ein Versicherungsmakler als Handelsvertreter eine geeignete Wahl für Kunden sein, die auf der Suche nach einer breiten Palette von Versicherungsprodukten sind und bereit sind, sich auf die Expertise des Maklers zu verlassen, um das für sie am besten geeignete Produkt auszuwählen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsmakler als Handelsvertreter in erster Linie die Interessen des Versicherungsunternehmens vertritt und somit nicht immer unabhängige Beratung bieten kann.

Warum Versicherungsmakler werden
Möglichkeiten und Perspektive als freier Verscherungsmakler
Vorab sollte erwähnt werden, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Versicherungsmaklern gibt: Klärung des Innenverhältnis wichtig: Für einen Vertrieb tätig?
- Freier Versicherungsmakler
(Innen- und Außenverhältnis nach §93 HGB)
- Versicherungsmakler als Handelsvertreter
(Innenverhältnis nach §84 HGB – Außenverhältnis nach §93 HGB)
Von höherer Relevanz ist der Status als freier Versicherungsmakler und wir bieten ausschließlich diesen an.
Wir haben kein Interesse daran Ausschließlichkeitsvermittler und Handelsvertreter aus Strukturvertrieben aus einem §84 HGB Handelsvertreterverhältnis ins nächste zu “vermitteln”.
Wir distanzieren uns weitestgehend von Rekrutern und Vertrieben etc. mit Versicherungsmakler-Hintergrund, jedoch mit einem §84 HGB Innenverhältnis.
Vorteile als freier Versicherungsmakler
- Auswahl aus über 500 Produktpartnern
- Auswahl aus über 600 Banken und Kreditinstituten
- Eigener Kundenbestand
- Unabhängigkeit und freie Handlungsgewalt
- Bestandsübertragungen
- Finanzkonzepte und Finanzanalysen nach DIN-77230
- Hochwertige Software, Endkunden-App, Ratingagenturen, Backoffice und Unterstützung
- ThinkSurance Gewerbeplattform
- Leistungsservice Assekuranz - kostenfreier Rechtsanwalt für den Kunden im Leistungs- oder Schadensfall
- Hohe marktübliche Abschluss- und Bestandsprovisionen
- Mitarbeiter- und Teamaufbau uneingeschränkt möglich
- Kostenfreie Aus- und Weiterbildung - Sachkundelehrgang nach §34d und §34f GewO
- Gründung eines oder mehrerer Unternehmen möglich - freie Wahl der Rechtsform
- Erweiterung der Kerntätigkeiten durch die Vermittlung von Immobilien- und Baufinanzierungen (§34i), Privatkredite (§34c), Finanzanlagen (§34f), Bausparverträge, Edelmetalle (wie Gold, Silber etc.), Vermittlung von Kapitalanlage-Immobilien (Mit und auch ohne §34c)
Was gehört der Vergangenheit an als freier Versicherungsmakler
- Eingeschränkte Produktauswahl
- Veraltete Software und Systeme - möglicherweise fehlende Endkunden-App und Ratingagenturen
- Vertriebliche Änderungen und Vorgaben - Geschäftsplanänderungen, Einschränkungen in der eigenen Karriere
- Vertriebsregulatoriken: Mindestanforderungen, Kleidungsvorgaben, Pflichttermine etc.
- "Das kann ich dir leider nicht anbieten" oder "Ja, da ist die Konkurrenz günstiger"
- Einschränkungen der "Karrierewege" - Verkäuferkarriere oder Aufbauerkarriere
- Rentenversicherungspflicht

START ALS VERSICHERUNGSMAKLER
Versicherungsmakler werden: Planung und strategisches Vorgehen
Falls jemand bereits in Aufbruchstimmung ist und sofort loslegen möchte, empfiehlt es sich, einen Moment innezuhalten und den „Werkzeugkoffer“ mit den besten „Werkezugen“ zu füllen.
Es ist wichtig, sich zunächst über die eigene Expertise im Klaren zu sein.
Eine entscheidende Frage betrifft die gesammelten Fähigkeiten, Kenntnisse und Expertise, die bei diesem Vorhaben eingesetzt werden sollen. Das Wissen spielt eine wichtige Rolle für die spätere Marktpositionierung, da es das Fundament und das Grundgerüst für den Erfolg bildet.
Falls jemand den Wunsch hat, Versicherungsmakler zu werden, können folgende Fragen gestellt werden:
- Wie soll die Vorgehensweise in der Beratungspraxis aussehen?
- Wird online beraten oder wird der direkte Kontakt mit Kunden vor Ort oder im Büro bevorzugt?
- Soll vollumfängliche Beratung oder eine Spezialisierung gewählt werden?
- Soll allein gearbeitet werden oder wird Teamarbeit mit Partnern (Makler mit Struktur), Angestellten, Untervermittlern oder in einem Netzwerk mit Maklerkollegen bevorzugt?
- Soll eine Makler-Vertriebsstruktur aufgebaut werden oder wird ausschließlich selbst beraten?
Weitere Fragen werden auch in unserem FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Versicherungsmakler werden beantwortet.
Passende Rechtsform und Ausgleichsanspruch als Versicherungsmakler
Je nach der strategischen Ausrichtung gibt es passende Rechtsformen für das eigene Unternehmen.
Von dieser Rechtsform sind dann steuerliche und haftungstechnische Belange abhängig. Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften stehen beispielsweise in der persönlichen Haftung, während man mit juristischen Personen (Kapitalgesellschaften) die Haftung begrenzen kann.
In der Maklerwelt gibt es keinen Ausgleichsanspruch, wie es in der Ausschließlichkeit üblich ist. Bevor Makler in den Ruhestand gehen, können sie ihren Kundenbestand verkaufen. Diesen Verkauf kannst man vereinfachen, indem man eine kluge Rechtsform für sein Unternehmen wählt.
Innerhalb einer GmbH kann ein Kundenbestand nahezu problemlos und ohne großen Aufwand veräußert werden. Das gilt auch für die Firma selbst. Dagegen ist eine Personengesellschaft erheblich schwieriger veräußerbar. Hier müssten beispielsweise für alle bestehenden Maklermandate ersetzt werden. Bei Einzelunternehmern oder eingetragenen Kaufleuten (e.K.) erlischt das Unternehmen mit der Geschäftsaufgabe oder dem Tod des Inhabers.
Für diese und weitere Fragen zum Thema: Rechtsform deines Unternehmen als Versicherungsmakler komme gerne auf uns zu, wir haben hierfür extra einen Wirtschaftsjuristen.
Bedenke auch, dass die Arbeit in Deinem alten Kundenbestand oder sogar eine Bestandsübertragung aus der Ausschließlichkeit auf Deine Makleragentur hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Die Gesellschaften sind hier sehr empfindlich. Was Du darfst und was nicht, wird in unserem Magazinbeitrag Leitfaden Handelsvertretervertrag – FAQ zur Kündigung geklärt.

START ALS VERSICHERUNGSMAKLER
Wer darf Verscherungsmakler werden
In der Ausschließlichkeit oder als Handelsvertreter im Strukturvertrieb verfügt man über eine IHK-Registrierung als Versicherungsvertreter im Vermittlerregister. Diese Registrierung ist je nach Beschäftigungsverhältnis an den Handelsvertretervertrag oder den aktuellen Arbeitsvertrag geknüpft.
Wenn man Versicherungsmakler werden möchte, braucht man die Eintragung im Vermittlerregister als Versicherungsmakler und die Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) als Zulassung, um Versicherungen vermitteln zu dürfen.
IHK-Registrierung als Versicherungsmakler durchzuführen, muss der gesamte Registrierungsprozess nochmals durchlaufen werden – auch wenn man bereits Versicherungsvertreter war. Man erhält eine neue Registernummer im Vermittlerregister und der Status wechselt vom Versicherungsvertreter zum Versicherungsmakler
Dazu passend:
Hier zwei Screenshots aus dem Vermittlerregister.info der DIHK –
Unterschied Tätigkeitsart Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler


Wer Versicherungsmakler werden möchte, muss grundsätzlich folgende Vorraussetzungen erfüllen
- Zuverlässigkeit
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Diesen erhältst du über das Bundes- oder Gewerbezentralregister in Form eines Führungszeugnisses - Geordnete Vermögensverhältnisse
Hierfür kannst Du einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis Deines zuständigen Amtsgerichts und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, also eine Bestätigung Deines zuständigen Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) beantragen. - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Den Nachweis für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erhältst Du auf Anfrage von Deinem Versicherer. Dabei müssen die Deckungssummen der gesetzlichen Norm entsprechen, also 1.230.000 Euro Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall, 1.850.000 Euro Deckungsvolumen für alle Versicherungsfälle pro Kalenderjahr - Sachkundenachweis
Den Sachkundenachweis kannst Du mit einem IHK-Abschlusszeugnis (Kaufmann für Versicherungen und Finanzen) nachweisen. Als Nachweis gelten auch Abschlüsse, wie z.B. Versicherungsfachmann oder ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung.
Vermerk: Die Vorraussetzungen sind die selben wie bei der Registrierung als Versicherungsvertreter in der Ausschließlichkeit oder Handelsvertreter im Strukturvertrieb
- Zuverlässigkeit
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Diesen erhältst du über das Bundes- oder Gewerbezentralregister in Form eines Führungszeugnisses - Geordnete Vermögensverhältnisse
Hierfür kannst Du einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis Deines zuständigen Amtsgerichts und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, also eine Bestätigung Deines zuständigen Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) beantragen. - Vermögensschaden-haftpflichtversicherung
Den Nachweis für die Vermögensschaden-haftpflichtversicherung erhältst Du auf Anfrage von Deinem Versicherer. Dabei müssen die Deckungssummen der gesetzlichen Norm entsprechen, also 1.230.000 Euro Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall, 1.850.000 Euro Deckungsvolumen für alle Versicherungsfälle pro Kalenderjahr - Sachkundenachweis
Den Sachkundenachweis kannst Du mit einem IHK-Abschlusszeugnis (Kaufmann für Versicherungen und Finanzen) nachweisen. Als Nachweis gelten auch Abschlüsse, wie z.B. Versicherungsfachmann oder ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung.
Vermerk: Die Vorraussetzungen sind die selben wie bei der Registrierung als Versicherungsvertreter in der Ausschließlichkeit oder Handelsvertreter im Strukturvertrieb

Kundengewinnung als finanzdienstleister
Neukundenakquise als Versicherungsmakler
Die Neukundenakquise ist für Versicherungsmakler von entscheidender Bedeutung, um ihr Geschäft zu erweitern.
Hier sind einige bewährte Strategien für eine erfolgreiche Neukundenakquise:
Online-Präsenz optimieren: Nutzen Sie SEO (Suchmaschinenoptimierung), um Ihre Website für relevante Suchbegriffe zu optimieren und mehr organischen Traffic zu generieren. Viele Vermittler nutzen darüberhinaus auch SEA (Suchmaschinenwerbung) für eine höhere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen.
Social Media nutzen: Bauen Sie eine starke Präsenz auf den relevanten Social-Media-Plattformen auf, um potenzielle Kunden anzusprechen und Ihr Fachwissen zu demonstrieren.
Kundenempfehlungen fördern: Bitten Sie Ihre bestehenden Kunden aktiv um Empfehlungen und bieten Sie Anreize, um ihre Unterstützung zu gewinnen.
Netzwerken: Nehmen Sie an Branchenveranstaltungen, Konferenzen und lokalen Netzwerktreffen teil, um Kontakte zu knüpfen und potenzielle Kunden kennenzulernen.
Content-Marketing: Erstellen Sie hochwertige Inhalte wie Blog-Artikel, Videos oder Podcasts, um Ihr Fachwissen zu teilen und potenzielle Kunden anzuziehen.
- Printwerbung: Nutzen Sie gezielte Anzeigen in Printmedien wie Zeitungen, Magazinen oder Branchenpublikationen, um Ihre Dienstleistungen einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
- Kooperationen eingehen: Arbeiten Sie mit anderen Unternehmen oder Experten zusammen, um Ihre Reichweite zu erweitern und neue Kunden anzusprechen.
Durch die gezielte Anwendung dieser Strategien können Versicherungsmakler ihre Anzahl an Neukunden verbessern und ihre Kundenbasis nachhaltig erweitern.
Wir bieten auch Versicherungsmakler: Leads an.
Außerdem bauen wir sehr gerne mit erfahrenen Vermittlern eigene Lead-Projekte in verschiedenen Produkt-, Ziel- und Personengruppen auf.
wiemakler: Was Vermittler über uns berichten
Ich bin von einem Strukturvertrieb in die freie Maklerschaft gewechselt und Samuel hat mir bei dem Schritt geholfen. Samuel ist eine Person, die mit offenen Karten spielt. Ich hab ihn mit Fragen durchlöchert und er hat alle gut beantworten können, selbst die kritischen Fragen. Bei ihm hatte ich nie das Gefühl, dass er mich zu etwas drängen wollte, im Gegenteil. Seit dem Wechsel ist er immer noch gut zu erreichen!

Dickes Lob an Wiemakler, super schnelle Umstellung von Strukturvertrieb auf das Maklertum. In jedem Bereich Ansprechpartner mit einer sehr guten Expertise, bei Anliegen oder Probleme immer eine schnelle und gute Erreichbarkeit. Die Zusammenarbeit läuft super und ist sehr Empfehlenswert für alle Vermittler im Finanzbereich und die die es noch werden wollen!

Hochgradig kompetent, locker, offen und direkt. Samuel erklärt alle Vor- und Nachteile transparent und ehrlich, sodass man nach einem kurzen Gespräch eine vernünftige Entscheidungsgrundlage für seine vertriebliche Zukunft hat. Ich kann ein Gespräch jedem von Herzen empfehlen.

Wenn man aus der AO oder dem klassischen Strukturvertrieb kommt ist Wiemakler genau der richtige Ansprechpartner👍🏽 Von Anfang an alles transparent gewesen, keine leeren Versprechungen (wie man es bisher gewohnt war) und Unterstützung wo man sie auch tatsächlich braucht. Ich bin selber den Schritt aus dem Strukki Dasein in die Maklerschaft gegangen und kann es jeden nur empfehlen (wenn ihr es mit wiemakler macht 👍🏽)

Ich habe von neun Monaten gewechselt, weil mir die Vielfalt gefehlt hat und Kunden prinzipiell mehr und mehr vergleichen, wodurch meine Produkte und ich oft nicht mehr konkurrenzfähig waren. Anfänglich hatte ich große Bedenken wegen des vermeintlich fehlenden Fixums, was aber im Nachhinein betrachtet ein Irrglaube war, durch Leads & Bestand.
Durch die Gespräche mit Wie Makler, unter anderem zum allgemeinen Wechsel in die Maklerschaft, aktueller Bestand, Bestandsübertragung, der Software und zum Thema Kundenanfragen und der Hilfe in der Übergangsphase wurden meine Erwartungen von der Maklerschaft und meiner Zukunft übertroffen. Danke.

Ich komme aus dem Strukturvertrieb, ich war in diesem über 7,5 Jahre tätig. Als der Entschluss klar war, dass ich Makler werde, wollte ich mich natürlich darüber ausführlich informieren und hab einige Makler/Maklerbetreuer/Maklerpools kontaktiert und auch mit den meisten ein Gespräch geführt. Bei den meisten war mir allerdings schnell klar, dass keine Zusammenarbeit entstehend wird. Weil man einfach 0 auf einer Ebene war. Bei Hr. Leppert war dies allerdings anders, davon abgesehen wurde er mir auch empfohlen von einem, der aus der AO aussteigt in absehbarer Zeit, mit dem ich schon länger im Kontakt stehe. Hr. Leppert führt seine Gespräche auf Augenhöhe, einige andere führen ihre Gespräche gerne von oben herab und führen sich auf wie "Könige". Mit Hr. Leppert als Partner, weiß ich, dass ich im Hintergrund starke Unterstützung habe, wenn sie mal benötigt wird. Freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und empfehle auch jedem ein Gespräch mit ihm.

Als ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen hatte ich viele Fragen und Zweifel nach meiner Ausbildung bezüglich der Ausschließlichkeit, ich habe mit dem Gedanken gespielt, in die freie Maklerschaft zu wechseln und stieß während meiner Recherche auf Wiemakler. Samuel hat jegliche Bedenken zur freien Maklerschaft ausgeräumt und mich jederzeit schnell und kompetent im Übergang zum freien Makler unterstützt. Besonders beeindruckt bin ich von der Zeit, in der auf meine Anfragen reagiert wurde. Samuel hat sich im wahrsten Sinne des Wortes 24/7 Zeit für mich genommen und war egal an welcher Tageszeit erreichbar. Das zeigt nicht nur seine Professionalität, sondern auch sein Engagement, seine Kunden bestmöglich zu unterstützen. [gekürzte Rezension, vollständig auf Google]

Nach über 15 Jahren im Strukturvertrieb hatte ich zuerst alleine ein Termin mit wiemakler um es mir anzuschauen, um allgemein zu schauen, was wirklich der Status Quo ist und dann habe ich den folgenden Gesprächen meine komplette Struktur involviert. Wir wurden über alles vollumfänglich informiert und sind zufrieden mit dieser Entwicklung.

Meine Hemmungen waren ausschließlich durch Führungskräfte und Vertrieb geprägt. Ich muss gestehen, ich habe wenig links und rechts geschaut... Es wurde immer wieder davon erzählt, wie schlecht die Perspektive Maklerschaft ist. Die Realität sah halt dann doch etwas anders aus... Ich war etwas schockiert und überrascht und kann jetzt auch verstehen, wieso es einem immer so negativ geredet wird. Fluktuation ist das Schlüsselwort.
Ich sage jedem: nimm dir etwas Zeit, schaus dir an und entscheide danach, vorher kannst du dir kein Bild machen, einfach neutral. Ohne rosarote Vertriebsbrille. Grüße von und nach Stuttgart! 🤡

Mit Hilfe von wiemakler bin ich freier Makler geworden, nachdem ich im Strukturvertrieb nicht die Erfüllung gefunden habe, die ich erhofft hatte.
Ich möchte alles anbieten können (§34d/f/c/i) und selbst entscheiden.
Ich möchte nicht (mehr), dass eine Vorauswahl von einem Vertrieb getroffen wird, für meine Kunden und mich.

Man kann noch einiges lernen wenn man sich mit Alternativen befasst. Mein Tipp an alle die sich mit der Materie noch nicht befasst haben, liest euren Handelsvertretervertrag durch und wägt ab. Nach zehn Jahren als Finanzdienstleister war die Entscheidung mehr als notwendig. Eigene Kunden, eigene Ideen und mein Qualitätsstandard.

Ich war bereits Makler in einem Strukturvertrieb (auch wenn dieser sich nicht so nannte) durch die Gespräche mit wiemakler wurde mir bewusst das „mein“ Kundenstamm niemals mir gehört sowie meine Arbeit niemals voll vergütet wird. Der Übergang wurde durch das Team von wiemakler zu 100% zu meinen Gunsten geregelt. Zu all meinen vertrieblichen sowie fachlichen Fragen bekomm ich sofort eine Antwort und kann mich darauf verlassen das Alles in meinem Sinne geregelt wird. Darüberhinaus kann ich durch automatisierte Kundenanfragen meinen Kundenstamm weiter ausbauen ohne Kaltakquise zu betreiben. TOP!

Ich war froh über meine Zeit im Strukturvertrieb, sie hat mir die grundsätzlichen, notwendigen Skills mit an die Hand gegeben für meine jetzige Ausgangslage. Jedoch sprach für mich persönlich mit der Zeit vieles dagegen, meine Zukunft darauf zu planen und fortzuführen. Ich habe mir zunehmend die Frage gestellt: Was ist mein Mehrwert hier? Womit ist die Abgabe an Struktur und Vertrieb gerechtfertigt? Hätte man uns dafür als Ausgleich ein vollständiges Backend gestellt (Abwicklung ANB/VNB, komplette Schadensabwicklung etc.), wäre es berechtigter gewesen, war aber nie der Fall. Jetzt haben wir auch Ratingagenturen, Backoffice und ein komplettes System, allerdings einen angenehmeren ROI und eigene Kunden.

In meiner Zeit als Baufinanzierer für eine namenhafte Bank habe ich 💯 meiner Zeit investiert, aber ein Großteil der Provision blieb bei der Bank. Ein großes Problem war auch die Konkurrenz durch unabhängige Vergleichsseiten, mehr als herabsetzen der Provision war nicht möglich und trotzdem war das Angebot öfters nicht konkurrenzfähig. Heute kann ich meinen ehemaligen Arbeitgeber auswählen und dazu auch die anderen Mitbewerber. Summa summarum alles richtig gemacht 👍

Ich war Sales-Manager bevor ich Versicherungsmakler wurde. Ich habe heute ein umfangreicheres Portfolio, eigenen eigenen Kundenbestand, mehr Möglichkeiten, Bestandsvergütung und moderate Abschluss- und Bestandsprovisionen, insgesamt somit mehr Möglichkeiten bei geringerem Aufwand. Einfach selbst ausprobieren und davon überzeugen

Den einzigen Nachteil beim Verlassen des Strukturvertriebes habe ich darin gesehen, meine Struktur und damit auch meine Ansprechpartner für die verschiedenen Kundensituationen zu verlieren. Wiemakler kompensiert das, indem sie mich mit anderen Maklern connecten und mir dazu auch guten Schulungen anbieten.

Strukturvertrieb war schön und gut für das Team und mich, bis wir das Potenzial der Maklerschaft kennenlernen durften. Das legte nochmals eine Schippe darauf. Vertriebliche Unterstützung, Freiheit, schnelle Abwicklung und ein intuitives System. On top noch die monetären Vorteile nicht zu vergessen.

Eigentlich wollte ich in Rente gehen, denn ich war über Jahrzehnte Generalagenturist für einen deutschen Versicherer. Für die Rente fühlte ich mich dennoch zu jung; ich wollte weiterhin einen Mehrwert bieten und nicht alles an den Nagel hängen. Daher wurde ich Makler. Ich kann in meinem Tempo weiterarbeiten, genau wie ich es möchte.


Fazit: Versicherungsmakler werden
Für Interessierte, die den Weg zum Versicherungsmakler einschlagen möchten oder sich über diese Karriereoption informieren wollen, stellen wir eine umfassende Möglichkeit bereit.
Unser exklusiver Videokurs bietet eine eingehende Betrachtung der freien Maklerschaft sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Hier erhalten die Vermittler Einblicke in die verschiedenen Möglichkeiten und erfahren, wie Sie ein erfolgreiches Team aufbauen können. Wir beleuchten außerdem die Funktionsweise von Systemen, Software und Endkunden-Apps im Versicherungsbereich. Zusätzlich bieten wir weitere Videokurse an, die sich mit Themen wie Leadberatung, allgemeiner Finanzberatung und Optimierung von Arbeitsprozessen beschäftigen.
Unser Ziel ist es, hochwertige und seriöse Informationen bereitzustellen, die jedem Vermittler den Einstieg in die Welt der Versicherungsmakler erleichtern.

Interessante und verwandte Beiträge
- Provisionen als Versicherungsmakler
- Software als Versicherungsmakler
- Der wiemakler Videokurs
- Leitfaden Handelsvertretervertrag: FAQ zur Kündigung
- AVAD - Aufgaben, Funktionen, Selbstauskunft
- FAQ: Versicherungsmakler werden
- Rechtliches als Versicherungsmakler
- Finanzen.net - Versicherungsmakler werden: hierauf kommt es an!
- Handelsblatt - Vermittler machen dank wiemakler die gute Erfahrung, als freie Makler unabhängig zu sein